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   OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17   

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OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17 (https://dejure.org/2018,51787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2018 - 20 W 213/17 (https://dejure.org/2018,51787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2018 - 20 W 213/17 (https://dejure.org/2018,51787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 53 ; GBO § 71
    Löschung; Amtswiderspruch; Errungenschaftsgemeinschaft; ausländisches Recht

  • rechtsportal.de

    GBO § 53 ; GBO § 71
    Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich ausländischen Güterrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Allerdings hat das Grundbuchamt, wenn Ehegatten als Berechtigte eingetragen werden sollen, das Güterrecht - auch im Falle einer möglichen Auslandsberührung - nicht zu erforschen (Senat vom FGPrax 2017, 60; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 3421).

    Insofern wird die Prüfungspflicht des Grundbuchamts nicht dadurch erweitert, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs in Betracht kommen kann, die nicht kraft deutschen, sondern kraft ausländischen Güterrechts eintreten könnte (Senat FGPrax 2017, 60).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt aufgrund der gemachten Angaben oder in sonstiger Weise die sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, weil z.B. ein Ehegatte als Alleinberechtigter eingetragen werden soll, obwohl das Recht in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft fällt; bloße Zweifel hingegen genügen nicht (Senat FGPrax 2017, 60; OLG München Rpfleger 2009, 445 [OLG München 16.02.2009 - 34 Wx 095/08] ; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 319; BayObLG Rpfleger 1992, 341 [BayObLG 02.04.1992 - 2 Z BR 17/92] ; 2001, 173 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ; Demharter, aaO, § 33 Rz. 28).

    Die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch durch die Eintragung eines Ehegatten etwa mit fremdländischem Namen wegen eines ausländischen Güterrechts unrichtig werden könnte, kann weder zur Zurückweisung eines Eintragungsantrags noch zum Erlass einer Zwischenverfügung zur Klärung des Güterstandes führen (Senat FGPrax 2017, 60; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107 [OLG Düsseldorf 03.11.1999 - 3 Wx 343/99] ; 2017, 329, Demharter, aaO, § 33 Rz. 29).

  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Da die Vorschrift aber der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen dient und einen Rechtsverlust durch gutgläubigen Erwerb verhindern will, der Schutzvermerk des Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 GBO einen solchen gutgläubigen Erwerb aber nicht ermöglicht, sondern gerade ausschließt, kann die Löschung eines Amtswiderspruchs gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO mit der unbeschränkten Beschwerde verfolgt werden (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; OLG Hamm FGPrax 2014, 10; BeckOK GBO- Kramer , Stand 01.02.2018, § 71 Rz. 130; KEHE/Munzig- Schrandt , GBO, 7. A., § 53 Rz. 58; Bauer/von Oefele- Meincke , Grundbuchordnung, 3. A., § 53 Rz. 88; Demharter, GBO, 31. A., § 71 Rz. 39).

    Hierbei ist diesem Löschungsantrag ohne weiteres zu entsprechen, wenn der Berechtigte, also derjenige, für den der Widerspruch eingetragen ist, dessen Löschung bewilligt, weil dadurch der ursächliche Zusammenhang zwischen der unrichtigen Eintragung und der möglichen Entstehung eines Schadens unterbrochen wird und somit einer möglichen Amtshaftung der Boden entzogen ist (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; BGH NJW 1985, 3070 [BGH 24.01.1985 - V ZB 5/84] ; Meikel- Schneider , GBO, 11. A., § 53 Rz. 126).

    Voraussetzung für die Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 S. 1 GBO sind die Eintragung eines Rechts, an das sich gutgläubiger Erwerb anschließen kann, eine Gesetzesverletzung bei der Eintragungstätigkeit sowie die dadurch bedingte Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne des § 894 BGB (OLG München NJOZ 2017, 822; Demharter, aaO, § 53 Rz. 41).

  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Da die Vorschrift aber der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen dient und einen Rechtsverlust durch gutgläubigen Erwerb verhindern will, der Schutzvermerk des Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 GBO einen solchen gutgläubigen Erwerb aber nicht ermöglicht, sondern gerade ausschließt, kann die Löschung eines Amtswiderspruchs gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO mit der unbeschränkten Beschwerde verfolgt werden (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; OLG Hamm FGPrax 2014, 10; BeckOK GBO- Kramer , Stand 01.02.2018, § 71 Rz. 130; KEHE/Munzig- Schrandt , GBO, 7. A., § 53 Rz. 58; Bauer/von Oefele- Meincke , Grundbuchordnung, 3. A., § 53 Rz. 88; Demharter, GBO, 31. A., § 71 Rz. 39).

    Hierbei ist diesem Löschungsantrag ohne weiteres zu entsprechen, wenn der Berechtigte, also derjenige, für den der Widerspruch eingetragen ist, dessen Löschung bewilligt, weil dadurch der ursächliche Zusammenhang zwischen der unrichtigen Eintragung und der möglichen Entstehung eines Schadens unterbrochen wird und somit einer möglichen Amtshaftung der Boden entzogen ist (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; BGH NJW 1985, 3070 [BGH 24.01.1985 - V ZB 5/84] ; Meikel- Schneider , GBO, 11. A., § 53 Rz. 126).

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00

    Eintragung ausländischer Ehegatten als Bruchteilseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt aufgrund der gemachten Angaben oder in sonstiger Weise die sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, weil z.B. ein Ehegatte als Alleinberechtigter eingetragen werden soll, obwohl das Recht in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft fällt; bloße Zweifel hingegen genügen nicht (Senat FGPrax 2017, 60; OLG München Rpfleger 2009, 445 [OLG München 16.02.2009 - 34 Wx 095/08] ; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 319; BayObLG Rpfleger 1992, 341 [BayObLG 02.04.1992 - 2 Z BR 17/92] ; 2001, 173 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ; Demharter, aaO, § 33 Rz. 28).
  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt aufgrund der gemachten Angaben oder in sonstiger Weise die sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, weil z.B. ein Ehegatte als Alleinberechtigter eingetragen werden soll, obwohl das Recht in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft fällt; bloße Zweifel hingegen genügen nicht (Senat FGPrax 2017, 60; OLG München Rpfleger 2009, 445 [OLG München 16.02.2009 - 34 Wx 095/08] ; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 319; BayObLG Rpfleger 1992, 341 [BayObLG 02.04.1992 - 2 Z BR 17/92] ; 2001, 173 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ; Demharter, aaO, § 33 Rz. 28).
  • OLG München, 22.01.2013 - 34 Wx 413/12

    Zulässigkeit der Grundbucheintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Insofern muss einem Eintragungsantrag seitens des Grundbuchamts stattgegeben werden, wenn nach dem bestehenden Kenntnisstand nach dem anwendbaren Recht die nicht nur theoretische Möglichkeit besteht, dass ein Ehegatte Alleineigentum erwerben kann (OLG München MittBayNot 2013, 404).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Hierbei ist diesem Löschungsantrag ohne weiteres zu entsprechen, wenn der Berechtigte, also derjenige, für den der Widerspruch eingetragen ist, dessen Löschung bewilligt, weil dadurch der ursächliche Zusammenhang zwischen der unrichtigen Eintragung und der möglichen Entstehung eines Schadens unterbrochen wird und somit einer möglichen Amtshaftung der Boden entzogen ist (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; BGH NJW 1985, 3070 [BGH 24.01.1985 - V ZB 5/84] ; Meikel- Schneider , GBO, 11. A., § 53 Rz. 126).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Dies wäre nur dann möglich, wenn das Grundbuchamt die Unrichtigkeit der Unterlagen kannte oder fahrlässig nicht kannte (Senat FGPrax 2003, 197; Demharter, aaO, § 53 Rz. 23).
  • OLG Hamm, 09.08.2013 - 15 W 209/13

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück in einer Veräußerungskette

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Da die Vorschrift aber der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen dient und einen Rechtsverlust durch gutgläubigen Erwerb verhindern will, der Schutzvermerk des Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 GBO einen solchen gutgläubigen Erwerb aber nicht ermöglicht, sondern gerade ausschließt, kann die Löschung eines Amtswiderspruchs gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO mit der unbeschränkten Beschwerde verfolgt werden (OLG München NJOZ 2017, 822; OLG München NZG 2015, 1362 [OLG München 28.10.2015 - 34 Wx 89/15] ; OLG Hamm FGPrax 2014, 10; BeckOK GBO- Kramer , Stand 01.02.2018, § 71 Rz. 130; KEHE/Munzig- Schrandt , GBO, 7. A., § 53 Rz. 58; Bauer/von Oefele- Meincke , Grundbuchordnung, 3. A., § 53 Rz. 88; Demharter, GBO, 31. A., § 71 Rz. 39).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99

    Eintragung des Erwerbs in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
    Die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch durch die Eintragung eines Ehegatten etwa mit fremdländischem Namen wegen eines ausländischen Güterrechts unrichtig werden könnte, kann weder zur Zurückweisung eines Eintragungsantrags noch zum Erlass einer Zwischenverfügung zur Klärung des Güterstandes führen (Senat FGPrax 2017, 60; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107 [OLG Düsseldorf 03.11.1999 - 3 Wx 343/99] ; 2017, 329, Demharter, aaO, § 33 Rz. 29).
  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92

    Ablehnung der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks

  • OLG München, 10.02.2020 - 34 Wx 357/17

    Kein Nachweis von Miteigentum an einem Grundstück mit Europäischem

    Ein solcher ist im Grundbuch einzutragen, wenn das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist (Hügel/Holzer § 53 Rn. 15 f. und 24) und sich an die Eintragung gutgläubiger Erwerb anschließen kann (OLG Frankfurt FGPrax 2019, 104; OLG München FGPrax 2007, 63).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 53/20

    Zu den Voraussetzungen für die Eintragung der Pfändung eines Erbteils im

    Da die Vorschrift aber der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen dient und einen Rechtsverlust durch gutgläubigen Erwerb verhindern will, der Schutzvermerk des Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 GBO einen solchen gutgläubigen Erwerb aber nicht ermöglicht, sondern gerade ausschließt, kann die Löschung eines Amtswiderspruchs gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 71 Abs. 1 GBO mit der unbeschränkten Beschwerde verfolgt werden (vgl. die Nachweise bei Senat FGPrax 2019, 104, zitiert nach juris).

    Voraussetzung für die Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO sind die Eintragung eines Rechts, an das sich gutgläubiger Erwerb anschließen kann, eine Gesetzesverletzung bei der Eintragungstätigkeit sowie die dadurch bedingte Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne des § 894 BGB (Senat FGPrax 2019, 104 m. w. N.; Demharter, a.a.O., § 53 Rz. 19 ff.).Dabei muss bei der Prüfung der Voraussetzungen der erfolgten Eintragung eines Amtswiderspruchs die Gesetzesverletzung feststehen, die Grundbuchunrichtigkeit aber nur glaubhaft gemacht sein, da der Widerspruch nur ein vorläufiges Sicherungsmittel ist (vgl. Senat FGPrax 2019, 104 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Erforderlich sind insoweit die Eintragung eines Rechts, an das sich gutgläubiger Erwerb anschließen kann, eine Gesetzesverletzung bei der Eintragungstätigkeit sowie die dadurch bedingte Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne des § 894 BGB (vgl. zuletzt SenatFGPrax 2021, 65; FGPrax 2019, 104, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    Dabei muss bei der Prüfung der Voraussetzungen der erfolgten Eintragung eines Amtswiderspruchs die Gesetzesverletzung feststehen, die Grundbuchunrichtigkeit aber nur glaubhaft gemacht sein, da der Widerspruch nur ein vorläufiges Sicherungsmittel ist (vgl. Senat FGPrax 2021, 65; FGPrax 2019, 104, m. w. N.).

  • OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 564/19

    Zur Auslegung der Parteibezeichnung bei der Prüfung der Voraussetzungen für die

    Einschränkend kann sich ein Amtswiderspruch jedoch nur gegen solche Eintragungen wenden, die dem öffentlichen Glauben unterliegen (Senat vom 16.1.2007, 34 Wx 163/06 = FGPrax 2007, 63; OLG Frankfurt FGPrax 2019, 104).
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