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   OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12   

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https://dejure.org/2012,58269
OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12 (https://dejure.org/2012,58269)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2012 - 5 U 21/12 (https://dejure.org/2012,58269)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 5 U 21/12 (https://dejure.org/2012,58269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus gerichtlich protokolliertem Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus gerichtlich protokolliertem Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767
    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber einer Forderung aus einem gerichtlich protokollierten Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 23.05.1928 - I 292/27

    Aufrechnung bei Kommissionsgeschäften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung die Aufrechnung mit einer bei Vergleichsschluss bereits bestehenden Forderung nach Treu und Glauben jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Aufrechnende das Bestehen der Forderung kannte und sich dennoch die Aufrechnung in dem Vergleich nicht vorbehalten hat (so bereits das RG, Urteil vom 23.5.1928, RGZ 121, S. 177, 179; BGH, a.a.O., zitiert nach Juris, Rn 28, 0LG Köln, Urteil v. 16.7.2002, 22 U 6/02, VersR 2003, S. 511, zitiert nach Juris Rn 19 ff).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 6/02

    Zulässigkeit der Erfüllung des Anspruchs aus Vergleich durch Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung die Aufrechnung mit einer bei Vergleichsschluss bereits bestehenden Forderung nach Treu und Glauben jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Aufrechnende das Bestehen der Forderung kannte und sich dennoch die Aufrechnung in dem Vergleich nicht vorbehalten hat (so bereits das RG, Urteil vom 23.5.1928, RGZ 121, S. 177, 179; BGH, a.a.O., zitiert nach Juris, Rn 28, 0LG Köln, Urteil v. 16.7.2002, 22 U 6/02, VersR 2003, S. 511, zitiert nach Juris Rn 19 ff).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12
    Auch ist die Aufrechnung mit einer an den Aufrechnenden abgetretenen Forderung nicht etwa grundsätzlich ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 9.12.1992, VIII ZR 218/91, BGHZ 120, S. 387 ff; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 767, Rn 12 "Gläubigerwechsel").
  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90

    Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12
    Denn jedenfalls müssen Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen nur eingelegt werden, soweit sie hinreichende Erfolgsaussichten haben (BGH, Urteil vom 23.05.1991, III ZR 73/90, MDR 1991, S. 1139, zit. nach juris Rn. 8 m.w.N.; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 254, Rn 45).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12
    Hinzu kommt, dass der - in der Vollmacht explizit genannte - Rechtsanwalt RA2 die Berufungseinlegung im Verlauf der Instanz ausdrücklich genehmigt hat, was ausreichend ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17.4.1984, GmS-OBG 2/83, BGHZ 91, S. 111 ff., zit. nach juris, Rn.13 m.w.N. unter Hinweis auf § 89 Abs. 2 ZPO).
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