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   OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20   

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https://dejure.org/2020,48438
OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20 (https://dejure.org/2020,48438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2020 - 16 U 139/20 (https://dejure.org/2020,48438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2020 - 16 U 139/20 (https://dejure.org/2020,48438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2021, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20
    b) Die den Kläger identifizierende Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren beeinträchtigt zwangsläufig sein Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 18.6.2019, VI ZR 80/18; Urteil vom 30.10.2012, VI ZR 4/12, Rn. 9).

    Für den identifizierenden Bericht über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat der Bundesgerichtshof dies dahingehend konkretisiert, dass im Rahmen der Abwägung auch zu prüfen ist, ob der Bericht geeignet ist, den Beschuldigten an den Pranger zu stellen, ihn zu stigmatisieren oder ihm in sonstiger Weise Nachteile zuzufügen, die einem Schuldspruch oder einer Strafe gleichkommen (BGH, Urteil vom 18.6.2019, aaO.).

    Von besonderer Bedeutung ist dabei auch, ob die besonderen Umstände der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat oder dessen herausgehobene Stellung ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit - auch über die Identität des Beschuldigten - begründen, hinter dem das Interesse des Beschuldigten am Schutz seiner Persönlichkeit zurückzutreten hat (BGH, Urteil vom 18.6.2019, aaO.).

  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 3 O 3/20
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Mai 2020, Az. 2-03 O 3/20, abgeändert.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Mai 2020, Az. 2-03 O 3/20, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2020 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20
    Zwar genügt die bloße Tatsache der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als solche nicht für die Annahme des Vorliegens eines Mindestbestands an Beweistatsachen (BGH, Urteil vom 16.2.2016, VI ZR 367/15, Rn. 26).
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20
    b) Die den Kläger identifizierende Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren beeinträchtigt zwangsläufig sein Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 18.6.2019, VI ZR 80/18; Urteil vom 30.10.2012, VI ZR 4/12, Rn. 9).
  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20
    Zum einen spielt eine Selbstöffnung vorrangig im Rahmen des Schutzes der Privatsphäre eine Rolle, der dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten kann, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden erklärt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich bekannt gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.6.2018, VI ZR 284/17, Rn. 14); hier ist aber die Sozialsphäre betroffen.
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (BGH, Urteil vom 18.12.2018, VI ZR 439/17 - Strafverfahren gegen Steuerberater -, Rn. 12).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17

    Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 U 139/20
    Zwar ist nach der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020 (1 BvR 146/17) die ursprüngliche Zulässigkeit einer (Verdachts-) Berichterstattung ein wesentlicher Faktor bei einem späteren, auf Veränderungen durch Zeitablauf gestützten Löschungsbegehren.
  • OLG Köln, 27.04.2023 - 15 U 143/22
    Vor allem hatte er als Chefarzt der gynäkologischen Abteilung eines Krankenhauses eine leitende Stellung inne (vgl. Senat, Urt. v. 18.8.2022 - 15 U 258/21, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 19.11.2020 - 16 U 139/20, AfP 2021, 253).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 O 165/21
    Zum einen sind diese Grundsätze nicht uneingeschränkt anwendbar, wenn sich die Berichterstattung - wie hier - nicht mit dem Verdacht als solchem befasst, sondern ein Ermittlungsverfahren (wahrheitsgemäß) lediglich als Hintergrund für ein anderes Geschehen erwähnt wird (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 19.11.2020, Az. 16 U 139/20, AfP 2021, 254; Söder, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 38. Edition, Stand: 01.11.2022, § 823, Rn. 237).
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