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   OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/06   

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https://dejure.org/2008,8425
OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/06 (https://dejure.org/2008,8425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2008 - 3 U 83/06 (https://dejure.org/2008,8425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 3 U 83/06 (https://dejure.org/2008,8425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 779
    Rechtsfolgen der geringfügigen Überschreitung der Zahlungsfrist in einem sog. "Monte Carlo-" oder "Las Vegas-Vergleich"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Las-Vegas-Vergleich: Geringfügige Überschreitung der Zahlungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der geringfügigen Überschreitung der Zahlungsfrist in einem sog. "Monte Carlo-" oder "Las Vegas-Vergleich"

  • der-rechthaber.de (Kurzinformation)

    Las Vegas-Vergleich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Las Vegas-Vergleich: Schadet geringfügige Überschreitung der Zahlungsfrist? (IBR 2009, 75)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 548
  • BauR 2009, 849
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 216/02

    Rechtsfolgen von Fristüberschreitungen bei einem Vergleich mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/06
    Eine Überschreitung des Übermaßverbots ist jedoch auch dann zu bejahen, wenn der Schuldner ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert war (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart MDR 2006, 378) und wenn der Gläubiger der Leistung einen Vertrauenstatbestand dahin geschaffen hatte, dass er die Leistung noch als vergleichsgemäß anerkennen und aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (BGH a.a.O.; NJW 2003, 2448).
  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/06
    Zwar ist es grundsätzlich bei einer Fallgestaltung wie vorliegend, in der vergleichsweise der Verzicht auf einen Teil der zwischen den Parteien unstreitig gestellten Gesamtforderung durch eine Verfallklausel für den Fall nicht fristgerechter Zahlung vereinbart wird, verfehlt, die an den Eintritt der Bedingung geknüpften Folgen über eine Anwendung von § 242 BGB wieder aufzuheben, wenn die Verhinderung des Bedingungseintritts allein im Belieben des leistungspflichtigen Teiles liegt und der andere Partner keinen unzulässigen Einfluss auf den Eintritt der Bedingung genommen hat (BGH NJW 1980, 1043).
  • OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05

    Ratenzahlungsvergleich: Verzicht auf Restforderung bei pünktlicher Zahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/06
    Eine Überschreitung des Übermaßverbots ist jedoch auch dann zu bejahen, wenn der Schuldner ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert war (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart MDR 2006, 378) und wenn der Gläubiger der Leistung einen Vertrauenstatbestand dahin geschaffen hatte, dass er die Leistung noch als vergleichsgemäß anerkennen und aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (BGH a.a.O.; NJW 2003, 2448).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2010 - 3 U 155/09

    Gewerberaummiete: Treuwidrigkeit des Einwandes einer Überschreitung der

    Es wäre verfehlt, die an den Eintritt der Bedingung geknüpften Folgen über eine Anwendung von § 242 BGB wieder aufzuheben, wenn die Verhinderung des Bedingungseintritts allein im Belieben des leistungspflichtigen Teiles liegt und der andere Partner keinen unzulässigen Einfluss auf den Eintritt der Bedingung genommen hat (BGH, NJW 1980, S. 1043; OLG Frankfurt, BauR 2009, S. 849).
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