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   OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05   

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https://dejure.org/2006,6078
OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,6078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2006 - 4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,6078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,6078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 WoEigG, § 7 WoEigG, § 8 WoEigG, § 17 Abs 1 S 1 BeurkG
    Haftung des Notars: Schadensersatzpflicht des Notars wegen Verletzung der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Beurkundung der Terrassengröße einer Penthousewohnung

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19; BeurkG § 17
    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf Übereinstimmung mit dem ihm vorliegenden, im Grundbuch vollzogenen Aufteilungsplan prüfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung notarieller Pflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Bauträgervertrages; Fehlen der Prüfung des behördlichen Aufteilungsplans der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Belehrung über die Abweichung der Planzeichnung ...

  • Judicialis

    BNotO § 19 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1
    Verletzung notarieller Pflichten bei Beurkundung eines Bauträgervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum wird als Sondereigentum verkauft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf einer Penthouse-Wohnung: Dachterrasse im Gemeinschaftseigentum oder als Sondereigentum? (IBR 2006, 263)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Die Formel des Bundesgerichtshofes geht dahin, bei pflichtwidrigem Unterlassen sei zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95

    Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Ihm ist Fahrlässigkeit vorzuwerfen, weil der Notar seine Dienstpflichten kennen und einhalten muss (BGH NJW 1996, 3009f).
  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92

    Bezeichnung von Wohnungseigentum in einem notariellen Kaufvertrag; Bezeichnung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Demgemäß ist auch der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde durch die Bezeichnung des Wohnungsgrundbuches eindeutig bestimmt (BGH NJW 1994, 1347, zitiert nach Juris).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Aus diesem Grund genügt es, wenn aufgrund der unterbreiteten Tatsachen für den einen oder anderen Verlauf eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (BGH NJW-RR 1996, 781).
  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Die Formel des Bundesgerichtshofes geht dahin, bei pflichtwidrigem Unterlassen sei zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
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