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   OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02   

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https://dejure.org/2002,4976
OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02 (https://dejure.org/2002,4976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.2002 - 3 Ss 356/02 (https://dejure.org/2002,4976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 2002 - 3 Ss 356/02 (https://dejure.org/2002,4976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 StPO, § 60 Nr 2 StPO, § 337 Abs 1 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen das Vereidigungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Relevanz eines Verstoßes gegen das Vereidigungsverbot; Verdacht einer Tatbeteiligung; Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten ; Rekonstruktion der Prozesslage; Antragsmöglichkeit der Verteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 141
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02
    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.; Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243).
  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02
    Dadurch, dass die Tatrichterin auch in den Urteilsgründen keine Ausführungen zur Frage des Vereidigungsverbots gemacht hat, obwohl sie sich nach den vorstehenden Ausführungen hierzu hätte gedrängt sehen müssen, besteht nach allem Anlaß zu der Annahme, sie habe sich diese Frage überhaupt nicht vorgelegt (vgl. BGH NStZ 1985, 183).
  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85

    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02
    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.; Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243).
  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02
    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.; Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243).
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