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   OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98   

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https://dejure.org/2005,14124
OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98 (https://dejure.org/2005,14124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2005 - 23 U 10/98 (https://dejure.org/2005,14124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 23 U 10/98 (https://dejure.org/2005,14124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    (Werkvertrag: Aufbau eines Fertighauses auf nicht standsicherer Grundlage)

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 642; ; VOB/B § 6 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 642; VOB/B § 6 Nr. 5
    Zur Frage eines Werklohnanspruches wegen Leistungsunterbrechung bei einem Fertighaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufige Abrechnung nach 13 Jahren Bauunterbrechung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Werklohn; Mangelhaftigkeit eines Fertighauses wegen fehlender Standfestigkeit des Kellers; Getrennte Werkverträge für Haus und Keller; Anforderungen an eine Haftung als Generalunternehmer; Verstoß gegen die Prüfungspflicht bezüglich des Werkes eines Dritten; ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauauftrag in den Sand gesetzt - Endloses juristisches Tauziehen um nicht fertig gestelltes Fertighaus

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fertighaus: Hersteller muss Tragfähigkeit eines Kellers prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98
    Diese Situation ist im übrigen auch vergleichbar mit derjenigen nach einer Kündigung des Werkvertrags durch den Besteller nach § 649 BGB a.F., wo für mangelhafte, nicht nachbesserungsfähige Teilleistungen, die für den Besteller wertlos sind, die Vergütungspflicht entfällt (BGHZ 136, 33; Palandt-Sprau, BGB, 59. Aufl. 2000, § 649 Rnr. 3 u. 4); das gilt erst recht bei einer Kündigung aus wichtigem, vom Unternehmer zu vertretendem Grund (aao).
  • OLG Köln, 19.11.2002 - 24 U 52/02

    Pflichten des Fertighausherstellers bei Erstellung des Baugrundes - Tauglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98
    Eine Auslegung nach diesen Kriterien ergibt, dass die Klägerin jedenfalls verpflichtet war, den Keller in statischer Hinsicht auf seine Standfestigkeit und seine Eignung als Grundlage für den Aufbau eines Fertighauses zu prüfen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2003, 669 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).
  • RG, 29.11.1934 - IV 258/34

    Zur Einwirkung des in Art. I § 2 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98
    Hierzu zählen auch Sachverhalte, die zwar nicht den Charakter einer dauernden, sondern nur den einer vorübergehenden Unmöglichkeit haben, die aber so geartet sind, dass sie ihrer Natur nach die Erreichung des mit dem Bauvertrag verfolgten Zwecks ganz ernsthaft in Frage stellen oder dass sie die Einhaltung des Vertrags bis zum Wegfall der bestehenden, an sich vorübergehenden Unmöglichkeit für den Auftraggeber nicht zumutbar erscheinen lassen (vgl. RGZ 146, 60 (66); OGH NJW 1949, 821; OGHZ 3, 93; Ingenstau/Korbion, VOB, 11. Aufl. 1989, § 6 Nr. 5 VOB/B Rdn 89).
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