Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,74684
OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10 (https://dejure.org/2010,74684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.2010 - 2 U 105/10 (https://dejure.org/2010,74684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 2010 - 2 U 105/10 (https://dejure.org/2010,74684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,74684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    § 133 Abs. 1 S. 2 InsO sei einschränkend auszulegen, da der BGH in einer neueren Entscheidung (13.08.2009, IX ZR 159/06) nicht mehr von einer widerleglichen Vermutung der subjektiven Voraussetzungen für das Vorliegen des Vorsatzes ausgehe, sondern diese Aspekte lediglich noch als mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen im Zusammenhang mit der Würdigung des Tatrichters gewichte.

    Dies stehe der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (unter Berufung auf das Urteil vom 13.08.2009 IX ZR 159/06) entgegen, weil der BGH an der vermeintlich widerleglichen Vermutung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nicht länger festhalte.

    66 Die Tatsachen, aus denen die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Vorsatzanfechtung gefolgert werden können, begründen nach der neueren Rechtsprechung des BGH keine Vermutung, sondern stellen nur mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen dar (BGH, Urt. v. 13.08.2009, Az. IX ZR 159/06, abgrdr. in: MDR 2009, S. 1359-1360, zit. nach juris).

    Der IX. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 13.08.2009 (a.a.O) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er, soweit er aufgrund früherer Entscheidungen anders verstanden werden könnte, hieran nicht mehr festhalte.

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Die Zahlungsunfähigkeit ist in der in der Regel anzunehmen, wenn die Schuldnerin ihre Zahlungen eingestellt hat und ihre ungedeckten Verbindlichkeiten aus fälligen Forderungen mehr als 90% betragen (BGH v. 24.05.2005, IX ZR 123/04 = BGH ZIP 2005, S. 1426).

    56 Die Frage, ob noch von einer vorübergehenden Zahlungsstockung oder schon von einer endgültigen Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, muss allerdings allein aufgrund der objektiven Umstände beantwortet werden (BGH v. 24.05.2005, IX ZR 123/04 = BGH ZIP 2005, S. 1426. Jedoch kann auch ein ordentlicher Kaufmann aufgrund einer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Meinung sein, die GmbH werde vor Erreichen des Zeitpunkts, bei dem eine Zahlungsstockung in eine Zahlungsunfähigkeit umschlägt - also binnen drei Wochen -, sämtliche Gläubiger voll befriedigen können. Er darf innerhalb dieses Zeitraums, solange sich seine Prognose nicht vorzeitig als unhaltbar erweist, Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind, an Gläubiger leisten, ohne die Haftung befürchten zu müssen. Müsste bspw. er anstehende Zahlungen zurückhalten, bis die Zahlungsfähigkeit insgesamt wieder hergestellt ist, würde er dadurch die Geschäftsbeziehungen zu den betreffenden Gläubigern, auf deren Fortführung der Betrieb der Schuldnerin mehr denn je angewiesen ist, gefährden. (BGH a.aO.).

    Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO ist regelmäßig gegeben, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen mehr als 90% seiner Gesamtverbindlichkeiten erfüllen kann (ständige Rechtsprechung, BGH a.a.O; BGHZ 163, S. 134ff).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Nach der früheren Rspr. wurde eine Kenntnis widerleglich vermutet, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen wurden und dem Anfechtungsgegner den Umständen nach bekannt ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (bspw.: BGHZ, Urt. v. vom 24.05.2007 - IX ZR 97/06, zit. nach juris).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Zwar genügt es an sich, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urt. v. 19.02.2009 - IX ZR 62/08 zit. nach Juris).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 160/03

    Erhöhung einer Teilinklusivmiete

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Gleiches gelte für eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbrachte Leistung, wenn der Schuldner zur Zeit der Leistung aus einer objektivierten Sicht damit rechnen musste, dass ohne sie der Gläubiger mit der ohne weiteres zulässigen Zwangsvollstreckung beginne (unter Bezugnahme auf BGH NJW 2004, S. 1380).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Wisse der Gläubiger, dass der Schuldner nicht in der Lage sei oder voraussichtlich nicht in der Lage sein werde, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Wesentlichen zu erfüllen, so wisse er in der Regel auch, dass dessen Rechtshandlung die Gläubiger benachteilige (unter Bezugnahme auf BGH vom 20.11.2008, IX ZR 188/07).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (BGH, Urt. v. 27.04.1995, IX ZR 147/94) Zahlungseinstellung liegt auch dann vor, wenn tatsächlich die noch geleisteten Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden keinen wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urt. v. 25.01.2001, IX ZR 6/00; BGH Urt. v. 17.05.2001 - IX ZR 188/98; BGH Urt. v. 04.10.2001; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - IX ZR 377/99; BGH, Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 89/02).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (BGH, Urt. v. 27.04.1995, IX ZR 147/94) Zahlungseinstellung liegt auch dann vor, wenn tatsächlich die noch geleisteten Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden keinen wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urt. v. 25.01.2001, IX ZR 6/00; BGH Urt. v. 17.05.2001 - IX ZR 188/98; BGH Urt. v. 04.10.2001; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - IX ZR 377/99; BGH, Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 89/02).
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (BGH, Urt. v. 27.04.1995, IX ZR 147/94) Zahlungseinstellung liegt auch dann vor, wenn tatsächlich die noch geleisteten Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden keinen wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urt. v. 25.01.2001, IX ZR 6/00; BGH Urt. v. 17.05.2001 - IX ZR 188/98; BGH Urt. v. 04.10.2001; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - IX ZR 377/99; BGH, Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 89/02).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 2 U 105/10
    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (BGH, Urt. v. 27.04.1995, IX ZR 147/94) Zahlungseinstellung liegt auch dann vor, wenn tatsächlich die noch geleisteten Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden keinen wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urt. v. 25.01.2001, IX ZR 6/00; BGH Urt. v. 17.05.2001 - IX ZR 188/98; BGH Urt. v. 04.10.2001; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - IX ZR 377/99; BGH, Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 89/02).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

  • OLG München, 22.06.2006 - 6 U 5448/05

    Anfechtungsrecht nach § 133 Abs. 1 InsO - Voraussetzungen der Kenntnis von der

  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 97/96

    Erlangen einer offensichtlich inkongruenten Deckung für einen reinen

  • LAG Hessen, 12.12.2014 - 10 Sa 736/13

    Nach § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO wird die Kenntnis des

    Dabei mag durchaus auch eine Rolle spielen, dass die tariflich geschuldeten Verzugszinsen - jedenfalls bis zum 1. Juli 2013 - mit dem gesetzlichen Zinssatz im Geschäftsverkehr als gering anzusehen waren und dass Unternehmer deshalb Zahlungen gegenüber der ULAK - anders als möglicherweise gegenüber dem Finanzamt - bewusst hinauszögern (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch Hess. LAG 16. April 2014 - 18 Sa 966/13; Hess LAG 28. Juni 2013 - 10 Sa 109/13, LAG Berlin-Brandenburg 25. Februar 2013 - 3 SHa 2398/12; OLG Frankfurt 24. September 2010 - 2 U 105/10, jeweils nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht