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   OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 6 U 147/18   

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https://dejure.org/2019,37288
OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 6 U 147/18 (https://dejure.org/2019,37288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.2019 - 6 U 147/18 (https://dejure.org/2019,37288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 6 U 147/18 (https://dejure.org/2019,37288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4a UWG, § 45k TKG
    Unlautere Androhung einer Anschlusssperre durch Mobilfunkanbieter

  • JurPC

    Unlautere Androhung einer Anschlusssperre durch Mobilfunkanbieter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Unlautere Androhung einer Anschlusssperre durch Mobilfunkanbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Androhung einer Anschlusssperre außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen ist unlauter

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Sperrandrohung für einen Mobilfunkanschluss bei strittiger Gebührenforderung kann eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung darstellen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Androhung einer Anschlusssperre außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen ist unlauter

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter darf nicht mit Sperre drohen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Androhung einer Anschlusssperre durch Mobilfunkanbieter bei Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung unzulässig und wettbewerbswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Androhung einer Anschlusssperre außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen ist unlauter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyrechnung über 1.300 Euro! - Aggressive Geschäftspraxis: Mobilfunkanbieter droht der zahlungsunwilligen Kundin mit Anschlusssperre

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Androhung einer Anschlusssperre außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen ist unlauter

  • datev.de (Kurzinformation)

    Androhung Anschlusssperre außerhalb gesetzlichen Voraussetzungen unlauter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Unternehmen darf nicht mit Anschluss-Sperre drohen, wenn Voraussetzungen nicht vorliegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 106
  • GRUR-RR 2020, 30
  • MMR 2020, 409
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17

    Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 6 U 147/18
    Dies ist dann der Fall, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (BGH GRUR 2018, 1063 Rn. 14 - Zahlungsaufforderung; GRUR 2015, 1134Rn. 14 - Schufa-Hinweis).

    Die Ausübung von Druck durch Drohung mit einer rechtlich zweifelhaften Maßnahme kann die Fähigkeit der Verbraucher zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränken und damit den Tatbestand der unzulässigen Beeinflussung erfüllen, wenn bei dieser Drohung die zweifelhafte Zulässigkeit verschleiert wird (vgl. BGH WRP 2018, 1193, Rn. 14 -Zahlungsaufforderung).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 6 U 147/18
    aa) Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2017, 537 Rn. 12 - Konsumgetreide).

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings voraus, dass die Bedeutung von Begriffen und Bezeichnungen zwischen den Parteien nicht streitig ist und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht in Frage gestellt ist, sondern sich der Streit der Parteien ausschließlich auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (vgl. BGH GRUR 2017, 537 Rn. 12 - Konsumgetreide).

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10

    In Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 6 U 147/18
    Die Bestimmung des § 45k Abs. 2 TKG ist seit der TKG-Novellierung zum 9.5.2012 auf Mobilfunkanbieter anwendbar (Beckscher OnlineKommentar TKG/Ditscheid/Rudloff, 4. Aufl. 2013, TKG § 45k Rn. 10; anders noch BGH, Urt. v. 17.2.2011 - III ZR 35/10, BGHZ 188, 351-362, Rn. 33).
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