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   OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19   

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https://dejure.org/2019,12071
OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,12071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,12071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2019 - 6 W 21/19 (https://dejure.org/2019,12071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 GKG, § 67 GKG, § 68 GKG
    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 ; GKG § 67 ; GKG § 68
    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 ; GKG § 67 ; GKG § 68
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 213/15

    Energieverbrauchskennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Verpflichtung der Händler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19
    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist insoweit ein großzügigerer Maßstab anzuwenden als bei Wirtschaftsverbänden (BGH GRUR 2011, 560Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II; BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - I ZR 213/15, Rn. 7 - juris).

    Dabei ist der Gesamtetat des Verbands in den Blick zu nehmen (BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - I ZR 213/15, Rn. 7 - juris).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19
    Sie dient damit der Waffengleichheit (BGH GRUR 2018, 1166 Rn. 48 - Prozessfinanzierer).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 1 W 15/12

    Auch unstatthafte Beschwerde nach dem GKG gebührenfrei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19
    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß § 63 Abs. 1 S. 2 GKG in Verbindung mit § 67 Abs. 1 GKG allerdings nur dann statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung (weiterer) Kosten abhängig gemacht wird (vgl. OLG Frankfurt a. M. - 1. Zivilsenat - NJW-RR 2012, 1022, juris-Rn. 4).
  • LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21

    Streitwert, Herausgabeklage, Mandantenunterlagen

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 8 W 95/20

    Beschwerde gegen Ablehnung der Klagezustellung vor Einzahlung des

    Ist die Tätigkeit, die von der vorherigen Zahlung abhängig gemacht worden ist, bereits erfolgt, so fehlt einer Beschwerde gegen die Vorauszahlungsanordnung das Rechtsschutzbedürfnis, OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 25.04.2019 - 6 W 21/19, Laube in: BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 28. Ed. Stand 01.12.2019, § 67 GKG Rn 48.
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 1 W 16/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG nur zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
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