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   OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04   

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https://dejure.org/2008,9830
OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04 (https://dejure.org/2008,9830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2008 - 26 U 43/04 (https://dejure.org/2008,9830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 26 U 43/04 (https://dejure.org/2008,9830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 326 Abs 1 BGB, § 631 BGB, §§ 631 ff BGB
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung: Nichteinhaltung einer vereinbarten Wiegegenauigkeit bei einer Anlage zum Verwiegen von Toner-Rohstoffen; Möglichkeit einer Überschreitung des Toleranzbereiches als Mangel

  • Judicialis

    BGB § 326

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326 Abs. 1 a.F.
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verzuges des Werkunternehmers mit der Erbringung der Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Toleranzüberschreitung bei vereinbarter Wiegegenauigkeit: Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verzuges des Werkunternehmers mit der Erbringung der Leistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anlagenbau: Mögliche Toleranzüberschreitung vereinbarter Wiegegenauigkeit = Mangel? (IBR 2009, 703)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1633
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04
    Zwar kann ein Schadensersatzanspruch nach dieser Vorschrift gemäß § 242 BGB ausgeschlossen sein, wenn es der Gläubiger an der eigenen Vertragstreue hat fehlen lassen (vgl. dazu: Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 326 Rz. 10 ff m.w.N.; s. a. BGH NJW 1999, 352; OLG Celle, OLGR 1994, 2 ff; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 97 ff).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04
    Da die Anlage noch nicht abgenommen war, ist es der Klägerin unbenommen, ihre sich aus der Nicht- oder Schlechtleistung ergebenden Rechte aus den allgemeinen Vorschriften herzuleiten (vgl. BGH, NJW 1999, 2046; Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., Vorbem. vor § 633 Rz. 20; § 636 Rz. 1).
  • BGH, 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

    Leistung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf eine vorvertragliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04
    Im Übrigen kann sich ein Schuldner auf eine Vertragsuntreue des Gläubigers nicht mehr berufen, die er zunächst geduldet hat, d.h. nicht zum Anlass einer eigenen Lossagung vom Vertrag genommen hat (vgl. BGH, NJW 1987, 251 ff).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 292/87

    Mitwirkungspflicht des Mieters elektronischer Registrierkassen zur Herstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04
    Zwar kann ein Verzug des Schuldners mit der Erbringung der ihm obliegenden Leistung ausgeschlossen sein, wenn die eingetretene Verzögerung auf der Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Gläubigers beruht (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1396; NJW 1996, 1746).
  • OLG Köln, 11.12.1996 - 11 U 28/96

    Mangelhafte Leistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04
    Es ist dem Gläubiger der Leistung in diesen Fällen nicht zuzumuten abzuwarten, bis der zu befürchtende Schaden - möglicherweise auch erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist - wirklich eintritt (vgl. OLG Köln, VersR 1997, 850).
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