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   OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 4 WF 112/16   

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https://dejure.org/2016,27076
OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 4 WF 112/16 (https://dejure.org/2016,27076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2016 - 4 WF 112/16 (https://dejure.org/2016,27076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 4 WF 112/16 (https://dejure.org/2016,27076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs. 3 FamFG, § 121 Abs. 3 ZPO
    Stillschweigendes Einverständnis des Anwalts zu eingeschränkter Beiordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stillschweigendes Einverständnis des Anwalts zu eingeschränkter Beiordnung

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 78 Abs. 3, ZPO 121 Abs. 3
    Anwaltsbeiordnung, auswärtig ansässiger Rechtsanwalt, stillschweigendes Einverständnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 3
    Anwaltsbeiordnung; auswärtig ansässiger Rechtsanwalt; stillschweigendes Einverständnis

  • rechtsportal.de

    FamFG § 78 Abs. 3 ; ZPO § 121 Abs. 3
    Zulässigkeit der Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines dort ansässigen Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines nicht im Bezirk des Gerichts ansässigen Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 4 WF 102/13

    Keine Einschränkung der Verfahrenskostenhilfe "zu kostenrechtlichen Bedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 4 WF 112/16
    Der Senat gibt seine Rechtsprechung, dass es für die Beiordnung eines nicht im Bezirk des Gerichts ansässigen Anwalts zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts ansässigen Anwalts dessen ausdrücklicher Zustimmung bedarf (vergl. Senatsbeschluss vom 24.04.2013, 4 WF 102/13) auf; vielmehr ist anzunehmen, dass derjenige auswärtige Anwalt, der das ihn betreffende Beiordnungsgesuch seines Mandanten übermittelt, stillschweigend sein Einverständnis zu einer eingeschränkten Beiordnung erklärt.

    Insoweit gibt der Senat seine gegensätzliche Rechtsprechung (vergl. u.a Senatsbeschluss vom 24.04.2013, 4 WF 102/13, www.hefam.de) auf und schließt sich der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung an, dass jedenfalls die vom gewählten Rechtsanwalt wiedergegebene Wahl des Verfahrenskostenhilfe beantragenden Beteiligten einen konkludenten Mehrkostenverzicht des Gewählten enthält.

  • OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 5 UF 53/15

    Verwendung von Sparguthaben der Kinder durch die Eltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 4 WF 112/16
    Hierbei handelt es sich nicht nur um die Festlegung eines Verschuldensmaßstabes, sondern um eine Anspruchsgrundlage (vergl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 147-148 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2019 - 3 WF 106/19

    Hinweispflicht des Gerichts auf fehlende Unterlagen zur VKH-Erklärung

    Sein Beiordnungsantrag enthält das konkludente Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot gem. § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung (OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 315 - zitiert nach juris).
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