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   OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19   

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OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19 (https://dejure.org/2020,39964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2020 - Ausl 111/19 (https://dejure.org/2020,39964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2020 - Ausl 111/19 (https://dejure.org/2020,39964)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
    Kammerbeschl. v. 3. März 2004 - 2 BvR 26/04, StraFo 2004, 201 -203; OLG Hamm, Beschl. v. 22. August 2000 - (2) 4 Ausl 119/2000 (76/00), juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. August 2010 - 6 AuslA 28/10 - 22, juris).
  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
    Hiernach ist eine Auslieferung desjenigen Verfolgten, der sich in Kenntnis des gegen ihn geführten Verfahrens diesem durch Flucht entzieht und so eine persönliche Ladung zur Hauptverhandlung verhindert, auch bei einem in seiner Abwesenheit getroffenen Urteil möglich, solange er entsprechend dem nach Art. 25 Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard im Prozess ordnungsgemäß, d.h. jedenfalls durch einen Pflichtverteidiger, verteidigt wurde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86, MDR 1987, 466 -467, Kammerbeschl. v. 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90, juris, stattgeb.
  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
    Hiernach ist eine Auslieferung desjenigen Verfolgten, der sich in Kenntnis des gegen ihn geführten Verfahrens diesem durch Flucht entzieht und so eine persönliche Ladung zur Hauptverhandlung verhindert, auch bei einem in seiner Abwesenheit getroffenen Urteil möglich, solange er entsprechend dem nach Art. 25 Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard im Prozess ordnungsgemäß, d.h. jedenfalls durch einen Pflichtverteidiger, verteidigt wurde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86, MDR 1987, 466 -467, Kammerbeschl. v. 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90, juris, stattgeb.
  • KG, 10.07.2019 - 4 AuslA 178/18

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
    Der Senat geht davon aus, dass der Verfolgte nach rumänischem Rechtsverständnis (vgl. hierzu auch KG Berlin, Beschl. vom 10. Juli 2019 - (4) 151 AuslA 167/18 (178/18) -, juris) wirksam vor Gericht geladen worden ist.
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00

    Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
    Kammerbeschl. v. 3. März 2004 - 2 BvR 26/04, StraFo 2004, 201 -203; OLG Hamm, Beschl. v. 22. August 2000 - (2) 4 Ausl 119/2000 (76/00), juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. August 2010 - 6 AuslA 28/10 - 22, juris).
  • OLG Köln, 12.08.2010 - 6 AuslA 28/10

    Auslieferung eines rumänischen Staatsangehörigen zur Vollstreckung eines in

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
    Kammerbeschl. v. 3. März 2004 - 2 BvR 26/04, StraFo 2004, 201 -203; OLG Hamm, Beschl. v. 22. August 2000 - (2) 4 Ausl 119/2000 (76/00), juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. August 2010 - 6 AuslA 28/10 - 22, juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19
    Nicht erforderlich ist in diesem Fall, dass die betroffene Person tatsächlich Kontakt zu ihrem Verteidiger hatte oder über diesen das Ergebnis des Verfahrens beeinflussen konnte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13. Juli 2007 - 1 AK 48/06, juris zu § 83 Absatz 3 IRG a.F.; Hackner: in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 83 Rn. 16; ders., NStZ 2005, 311, 313).
  • OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten nach

    c) Nachdem die Rechtsbeiständin des Verfolgten mit Schriftsatz vom 3. August 2021 substantiiert - u.a. durch Beifügung eines von dem Verfolgten ... stammenden Berichts - vorgetragen hatte, dass Zusicherungen der Republik Rumänien nicht valide seien, da die Republik Rumänien die in dem Auslieferungsverfahren des ehemaligen Verfolgten ...-... ... (1 Ausl 111/19) gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft und dem Senat abgegebenen Zusicherungen nicht eingehalten habe, sind der Senat und die Generalstaatsanwaltschaft diesem Vortrag nachgegangen.

    Der Senat geht davon aus, dass der rumänische Staat Zusicherungen, die er in dem Auslieferungsverfahren des ehemaligen Verfolgten ... abgegeben hatte (Ausl 111/19), nach dessen Auslieferung für eine nicht unerhebliche Zeit missachtet und ... entgegen den seinerzeit abgegebenen Zusicherungen unter Bedingungen inhaftiert hat, die den in Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen nicht gänzlich genügten:.

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