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   OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00   

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https://dejure.org/2001,5062
OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00 (https://dejure.org/2001,5062)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 Wx 63/00 (https://dejure.org/2001,5062)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 Wx 63/00 (https://dejure.org/2001,5062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Eigentümer; Schadensersatz; Bauschaden; Baumaßnahme; Sanierung; Kausalität; Beweislast; Gutachter; Sachverständiger

  • Judicialis

    ZPO § 444; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 444; WEG § 47 § 48 Abs. 3
    Keine Beweislastumkehr bei Schadensersatz innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 447
  • BauR 2002, 1900 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Die Anwendung des Anscheinsbeweises ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz wie in der Revisionsinstanz allgemein praktisch voll nachprüfbar, weil die Verletzung von Erfahrungssätzen revisibel ist (vgl. BGHZ 100, 31, 33; MünchKom-Prütting § 286 ZPO, Rz. 65).

    Der Anscheinsbeweis gilt nur für typische Geschehensabläufe (BGHZ 100, 31, 33 m.w.N; VersR 1991, 461).

    Steht ein Sachverhalt fest, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Geschehensablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, so ist diese Ursache oder dieser Ablauf als bewiesen anzusehen, wenn der Fall das Gepräge des Üblichen und Gewöhnlichen trägt (BGHZ 100, 214, 216; 100, 31, 33; 31, 351, 357).

    Der Anscheinsbeweis führt aber nicht zur Umkehr der Beweislast, sondern macht den Gegenbeweis nötig, wenn der Gegner einen atypischen Ablauf behauptet (BGHZ 100, 31, 34), mit anderen Worten obliegt dem Gegner die Entkräftung der auf die Erfahrung gestützten Vermutung (BGHZ 2, 1, 5).

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Steht ein Sachverhalt fest, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Geschehensablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, so ist diese Ursache oder dieser Ablauf als bewiesen anzusehen, wenn der Fall das Gepräge des Üblichen und Gewöhnlichen trägt (BGHZ 100, 214, 216; 100, 31, 33; 31, 351, 357).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Der streng nachgewiesene Teilsachverhalt zusammen mit allgemeinen und besonderen Erfahrungssätzen müssen zusammen die volle Überzeugung des Richters vom behaupteten Geschehensablauf begründen (vgl. BGH NJW 1998, 79, 81).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Dann verbleibt es bei der vollen Beweislast des Geschädigten (BGHZ 8, 239; VersR 1995, 723 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Kann der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung des Schädigers führt, muss der Geschädigte diesen beweisen, sofern auch die anderen ernsthaft in Betracht kommen (BGH NJW 1978, 2032, 2033).
  • BGH, 15.11.1968 - V ZR 49/65

    Klage eines Sachversicherers auf Ersatz von Explosionsschäden - Explosion durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Hat der Tatrichter den Anscheinsbeweis als entkräftet angesehen, kann dies vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter von richtigen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, d.h. nicht den Begriff den Ernsthaftigkeit eines anderen Geschehensablaufes verkannt hat (BGH NJW 1969, 277).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Steht ein Sachverhalt fest, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Geschehensablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, so ist diese Ursache oder dieser Ablauf als bewiesen anzusehen, wenn der Fall das Gepräge des Üblichen und Gewöhnlichen trägt (BGHZ 100, 214, 216; 100, 31, 33; 31, 351, 357).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Dann verbleibt es bei der vollen Beweislast des Geschädigten (BGHZ 8, 239; VersR 1995, 723 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 2 Wx 63/00
    Der Anscheinsbeweis führt aber nicht zur Umkehr der Beweislast, sondern macht den Gegenbeweis nötig, wenn der Gegner einen atypischen Ablauf behauptet (BGHZ 100, 31, 34), mit anderen Worten obliegt dem Gegner die Entkräftung der auf die Erfahrung gestützten Vermutung (BGHZ 2, 1, 5).
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