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   OLG Hamburg, 10.11.2015 - 7 U 11/15   

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https://dejure.org/2015,55036
OLG Hamburg, 10.11.2015 - 7 U 11/15 (https://dejure.org/2015,55036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2015 - 7 U 11/15 (https://dejure.org/2015,55036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2015 - 7 U 11/15 (https://dejure.org/2015,55036)
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Volltextveröffentlichung

  • law5.de

    Filterung von Bewertungen durch Yelp

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  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.2015 - 7 U 11/15
    Da das Grundrecht die Freiheit der Meinungsäußerung allgemein schützt, kommt es nicht darauf an, ob eine Meinungsäußerung im Einzelfall zutreffend oder auch nur nachvollziehbar begründet ist (BVerfG, Beschl. v. 22.6. 1983, NJW 1983, S. 1415 ff., 1415).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.2015 - 7 U 11/15
    Ein - der Sache nach eigentlich auf ein positives Tun und nicht auf eine Unterlassung gerichteter - Anspruch einer Person, die außerhalb einer Sonderbeziehung eine Bewertung ihrer Tätigkeit hinzunehmen hat oder die (wie der Kläger) grundsätzlich bereit ist, sich bewerten zu lassen, darauf, dass diese Bewertung nach bestimmten Kriterien vorgenommen wird, besteht nicht; denn die Vornahme der Bewertung ist ein Gebrauchmachen von der in Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (OLG Köln, Urt. v. 8.3. 2012, NJW 2012, S. 2896 f., 2897; Rixecker, Münch. Komm. BGB, 7. Aufl. 2015, § 12 BGB Anhang Rdnr. 136; vgl. BGH, Urt. v. 23.6. 2009, NJW 2009, S. 2888 ff., 2892).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 16 U 125/11

    Zu einem Bewertungsportal für Ärzte im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.2015 - 7 U 11/15
    Ein - der Sache nach eigentlich auf ein positives Tun und nicht auf eine Unterlassung gerichteter - Anspruch einer Person, die außerhalb einer Sonderbeziehung eine Bewertung ihrer Tätigkeit hinzunehmen hat oder die (wie der Kläger) grundsätzlich bereit ist, sich bewerten zu lassen, darauf, dass diese Bewertung nach bestimmten Kriterien vorgenommen wird, besteht nicht; denn die Vornahme der Bewertung ist ein Gebrauchmachen von der in Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (OLG Köln, Urt. v. 8.3. 2012, NJW 2012, S. 2896 f., 2897; Rixecker, Münch. Komm. BGB, 7. Aufl. 2015, § 12 BGB Anhang Rdnr. 136; vgl. BGH, Urt. v. 23.6. 2009, NJW 2009, S. 2888 ff., 2892).
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