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   OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12   

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https://dejure.org/2013,37431
OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12 (https://dejure.org/2013,37431)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2013 - 3 U 4/12 (https://dejure.org/2013,37431)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2013 - 3 U 4/12 (https://dejure.org/2013,37431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Kreditkartenzuschlag

    § 1 Abs 1 PAngV, § 4 Nr 11 UWG, Art 23 Abs 1 S 2 EGV 1008/2008, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB
    Wettbewerbsverstöße bei Flugvermittlung im Internet: Bewerbung von Flügen mit Preisen ohne Angabe eines Kreditkartenzuschlags; Formularklausel über den Ausschluss einer gebührenfreien Zahlungsmöglichkeit und Erhebung einer Rückbuchungsgebühr bei Rücklastschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12
    Denn in den Fällen, in denen ein gängiger und zumutbarer Zahlungsweg eröffnet werde, sei eine Kreditkartengebühr grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 2010, 2719).

    Denn es begnüge sich im Wesentlichen mit einem Hinweis auf die Entscheidung des BGH zu BGHZ 185, 359 (= NJW 2010, 2719), ohne sich mit den Besonderheiten des streitgegenständlichen Einzelfalles auseinanderzusetzen.

    Denn dies widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2010 (Xa ZR 68/09) = NJW 2010, 2719).

    Auch unter dieser Prämisse unterliegt die Klausel der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2009, 3570; BGH NJW 2010, 2719; KG, Urteil vom 29.11.2011 -5 U 90/10 = BeckRS 2012, 12578), ist als solche mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und verstößt gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 1, 11 BGB (vgl. BGH NJW 2009, 3570).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12
    Deshalb ist diese AGB-Regelung als pauschalierter Schadensersatzanspruch zu werten und an § 309 Nr. 5 a und 5 b BGB zu messen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 40/08 = NJW 2009, 3570).

    Auch unter dieser Prämisse unterliegt die Klausel der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2009, 3570; BGH NJW 2010, 2719; KG, Urteil vom 29.11.2011 -5 U 90/10 = BeckRS 2012, 12578), ist als solche mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und verstößt gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 1, 11 BGB (vgl. BGH NJW 2009, 3570).

  • KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10

    Kreditkartengebühr / Buchungsgebühr

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12
    Auch unter dieser Prämisse unterliegt die Klausel der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2009, 3570; BGH NJW 2010, 2719; KG, Urteil vom 29.11.2011 -5 U 90/10 = BeckRS 2012, 12578), ist als solche mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und verstößt gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 1, 11 BGB (vgl. BGH NJW 2009, 3570).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 6 U 75/07

    Wettbewerbsverstoß: Preisrechtswidrige und irreführende Werbung für Flugreisen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2001, 1693 Fernflugpreise; NJW 2003, 3055 - Internet-Reservierungssystem; NJW-RR 2004, 906 - FrühlingsgeFlüge), die zwar einerseits durch die Regelung von Art. 23 S. 2 LVO möglicherweise zum Teil überholt ist, andererseits aber durch diese unionsrechtliche Regelung auch bestätigt wird, ist gem. § 1 PAngV auch bei der Preiswerbung für Flüge der tatsächlich zu entrichtende Endpreis unter Einschluss aller Preisbestandteile anzugeben (siehe auch OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2008, 3508).Diese preisangabenrechtlichen Anforderungen gelten auch, wenn - wie hier - zu einem genannten Preis weitere Preisbestandteile wie ein zwingend zu zahlender Kreditkartenzuschlag hinzukommen.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2001, 1693 Fernflugpreise; NJW 2003, 3055 - Internet-Reservierungssystem; NJW-RR 2004, 906 - FrühlingsgeFlüge), die zwar einerseits durch die Regelung von Art. 23 S. 2 LVO möglicherweise zum Teil überholt ist, andererseits aber durch diese unionsrechtliche Regelung auch bestätigt wird, ist gem. § 1 PAngV auch bei der Preiswerbung für Flüge der tatsächlich zu entrichtende Endpreis unter Einschluss aller Preisbestandteile anzugeben (siehe auch OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2008, 3508).Diese preisangabenrechtlichen Anforderungen gelten auch, wenn - wie hier - zu einem genannten Preis weitere Preisbestandteile wie ein zwingend zu zahlender Kreditkartenzuschlag hinzukommen.
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2001, 1693 Fernflugpreise; NJW 2003, 3055 - Internet-Reservierungssystem; NJW-RR 2004, 906 - FrühlingsgeFlüge), die zwar einerseits durch die Regelung von Art. 23 S. 2 LVO möglicherweise zum Teil überholt ist, andererseits aber durch diese unionsrechtliche Regelung auch bestätigt wird, ist gem. § 1 PAngV auch bei der Preiswerbung für Flüge der tatsächlich zu entrichtende Endpreis unter Einschluss aller Preisbestandteile anzugeben (siehe auch OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2008, 3508).Diese preisangabenrechtlichen Anforderungen gelten auch, wenn - wie hier - zu einem genannten Preis weitere Preisbestandteile wie ein zwingend zu zahlender Kreditkartenzuschlag hinzukommen.
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2001, 1693 Fernflugpreise; NJW 2003, 3055 - Internet-Reservierungssystem; NJW-RR 2004, 906 - FrühlingsgeFlüge), die zwar einerseits durch die Regelung von Art. 23 S. 2 LVO möglicherweise zum Teil überholt ist, andererseits aber durch diese unionsrechtliche Regelung auch bestätigt wird, ist gem. § 1 PAngV auch bei der Preiswerbung für Flüge der tatsächlich zu entrichtende Endpreis unter Einschluss aller Preisbestandteile anzugeben (siehe auch OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2008, 3508).Diese preisangabenrechtlichen Anforderungen gelten auch, wenn - wie hier - zu einem genannten Preis weitere Preisbestandteile wie ein zwingend zu zahlender Kreditkartenzuschlag hinzukommen.
  • OLG Bamberg, 01.04.2015 - 3 U 202/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Preisangaben ohne Einbeziehung des

    Hierzu gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013, Az. 3 U 4/12, BeckRS 2014, 00351 - Kreditkartenzuschlag).
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