Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens durch eine Aktiengesellschaft; Beanstandung der Werbung eines Mitbewerbers; Blickfangmäßige Bewerbung von Verkaufsförderungsmaßnahmen; Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs auf einen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 4; UWG § 8 Abs. 2; UmwG § 20 Abs. 1
Haftung der übernehmenden Aktiengesellschaft nach § 20 Abs.1 UmwandlG für einen Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr - DSL-Testpaket" - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften: Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Rechtsnachfolger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.09.2006 - 406 O 190/06
- OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Papierfundstellen
- BB 2007, 2258
- DB 2007, 2033
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um einen anderen Streitgegenstand ( BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe ). - BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
Flüssiggastank
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Eine auf Grund des persönlichen Verhaltens des Rechtsvorgängers in seiner Person begründete Wiederholungsgefahr gehe als tatsächlicher Umstand nicht auf den Rechtsnachfolger über ( BGH GRUR 2006, 879, 880 - Flüssiggastank ). - BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95
Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
In seiner oben bereit genannten Entscheidung "Flüssiggastank" hat der BGH die Zulässigkeit verneint, während er sie in der Entscheidung "Brennwertkessel" noch bejaht hatte ( GRUR 98, 1045 ).
- BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99
Berühmungsaufgabe
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Damit ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine etwaige Erstgehungsgefahr ausgeräumt; insbesondere steht dem nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin weiterhin zum Zwecke der Rechtsverteidigung die Auffassung vertritt, ein Wettbewerbsverstoß habe nicht vorgelegen ( BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe ). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt ( BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor ). - OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07
Fahrzeugverwertung durch kreditgebende Bank nach sofortiger Kündigung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Der Senat folgt der erstgenannten Auffassung, dass die Wiederholungsgefahr als ein durch ein unrechtmäßiges Verhalten des Rechtsvorgängers begründeter Umstand auch im Falle einer Haftung des Unternehmensinhabers nach § 8 Abs. 2 UWG nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht ( in diesem Sinne auch bereits der unveröffentlichte Beschluss des Senats vom 14.3.2007 zum Aktz. 5 W 31/07 : " ...durch die Verschmelzung auf die S...AG sind zwar ihre Vermögenswerte und ihre Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Unternehmen übergegangen. Eine Unterlassungsverpflichtung aus vorangegangenem wettbewerbsrechtlichem Handeln ist hiervon jedoch nicht ( notwendigerweise ) umfasst. - OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 40/05
Einordnung eines Produkts (hier: "Glukokine") als Arzneimittel
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) . - OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02
Abrechnungspraxis; Abschlusskosten; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Allgemeine …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) . - OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 6 W 32/00
Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
- OLG Hamburg, 12.12.2007 - 5 U 50/07
"Cold Calls"
Auf die f. AG konnte die für den gesetzlichen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nicht übergehen (vgl. BGH Urteil vom 26.4.2007, I ZR 34/05; Senat im Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).Der Kläger hat sich mit seinem Berufungsvorbringen auch nicht auf eine Erstbegehungsgefahr berufen, bei der es sich um eine Klageänderung handelt, die nur nach der Bestimmung des § 533 ZPO zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).
- OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08
Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer …
Der Wettbewerbsverstoß in der Person des übertragenden Unternehmens, hier der T-Online International AG, begründet keine Wiederholungsgefahr in der Person des Rechtsnachfolgers (vgl. BGH GRUR 2007, 995 Tz. 11, 17 -Schuldnachfolge; Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06, WRP 2007, 1272).