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   OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06   

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https://dejure.org/2007,6534
OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,6534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,6534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,6534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens durch eine Aktiengesellschaft; Beanstandung der Werbung eines Mitbewerbers; Blickfangmäßige Bewerbung von Verkaufsförderungsmaßnahmen; Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs auf einen ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UmwandlG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4; UWG § 8 Abs. 2; UmwG § 20 Abs. 1
    Haftung der übernehmenden Aktiengesellschaft nach § 20 Abs.1 UmwandlG für einen Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr - DSL-Testpaket"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften: Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 2258
  • DB 2007, 2033
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um einen anderen Streitgegenstand ( BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe ).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Eine auf Grund des persönlichen Verhaltens des Rechtsvorgängers in seiner Person begründete Wiederholungsgefahr gehe als tatsächlicher Umstand nicht auf den Rechtsnachfolger über ( BGH GRUR 2006, 879, 880 - Flüssiggastank ).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    In seiner oben bereit genannten Entscheidung "Flüssiggastank" hat der BGH die Zulässigkeit verneint, während er sie in der Entscheidung "Brennwertkessel" noch bejaht hatte ( GRUR 98, 1045 ).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Damit ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine etwaige Erstgehungsgefahr ausgeräumt; insbesondere steht dem nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin weiterhin zum Zwecke der Rechtsverteidigung die Auffassung vertritt, ein Wettbewerbsverstoß habe nicht vorgelegen ( BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe ).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt ( BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor ).
  • OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07

    Fahrzeugverwertung durch kreditgebende Bank nach sofortiger Kündigung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Der Senat folgt der erstgenannten Auffassung, dass die Wiederholungsgefahr als ein durch ein unrechtmäßiges Verhalten des Rechtsvorgängers begründeter Umstand auch im Falle einer Haftung des Unternehmensinhabers nach § 8 Abs. 2 UWG nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht ( in diesem Sinne auch bereits der unveröffentlichte Beschluss des Senats vom 14.3.2007 zum Aktz. 5 W 31/07 : " ...durch die Verschmelzung auf die S...AG sind zwar ihre Vermögenswerte und ihre Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Unternehmen übergegangen. Eine Unterlassungsverpflichtung aus vorangegangenem wettbewerbsrechtlichem Handeln ist hiervon jedoch nicht ( notwendigerweise ) umfasst.
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 40/05

    Einordnung eines Produkts (hier: "Glukokine") als Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
  • OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02

    Abrechnungspraxis; Abschlusskosten; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Allgemeine

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
  • OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 6 W 32/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
  • OLG Hamburg, 12.12.2007 - 5 U 50/07

    "Cold Calls"

    Auf die f. AG konnte die für den gesetzlichen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nicht übergehen (vgl. BGH Urteil vom 26.4.2007, I ZR 34/05; Senat im Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).

    Der Kläger hat sich mit seinem Berufungsvorbringen auch nicht auf eine Erstbegehungsgefahr berufen, bei der es sich um eine Klageänderung handelt, die nur nach der Bestimmung des § 533 ZPO zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).

  • OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08

    Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

    Der Wettbewerbsverstoß in der Person des übertragenden Unternehmens, hier der T-Online International AG, begründet keine Wiederholungsgefahr in der Person des Rechtsnachfolgers (vgl. BGH GRUR 2007, 995 Tz. 11, 17 -Schuldnachfolge; Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06, WRP 2007, 1272).
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