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   OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04   

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https://dejure.org/2005,8165
OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04 (https://dejure.org/2005,8165)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2005 - 5 U 33/04 (https://dejure.org/2005,8165)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2005 - 5 U 33/04 (https://dejure.org/2005,8165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer als Regelungszweck des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Tabaksteuergesetz (TabakStG); Versteuerung und Vertrieb von Tabakprodukten als Feinschnitt und nicht als Zigarette durch eine Tabakherstellerin als unlauterer Wettbewerb; ...

  • Judicialis

    TabakStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TabakStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Zur Frage des unlauteren Handelns bei Versteuerung eines Tabakproduktes als Feinschnitt statt als Zigarette - "West Single Packs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    ( GRUR 2002, 825 ) hat der BGH ausgeführt:.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Ebenso hat das OLG München bei einem Verstoß gegen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts einen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG a.F. verneint, weil das UmsatzsteuerG nicht einmal sekundären Marktbezug habe ( GRUR 04, 162 ).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Ist nämlich der Rechtsverstoß nicht unzweifelhaft, sondern hängt von der Auslegung einer Gesetzesnorm ab, handelt ein Gewerbetreibender nicht unlauter, wenn er sich nicht vorsichtshalber nach der strengsten Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung richtet und auch die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten als rechtlich zulässig billigen ( BGH GRUR 2002, 269, 270 "Sportwetten-Genehmigung" ; OLG Hamburg MD 03, 314, 316 "Aurorix" ).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03

    Sportwetten in Hamburg

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Diese Rechtsprechung ist nach dem neuen UWG weiterhin anwendbar, und zwar auch für Unterlassungsansprüche ( vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, Aktz.5 U 58/03, S.7ff "Sportwetten in Hamburg" ).
  • LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon" ; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
  • LG Köln, 23.12.2003 - 33 O 375/03

    Voraussetzungen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines in einem Ladenlokal

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon" ; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Dies wird zum Teil bejaht, wenn sie - wie zum Beispiel die gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums vom 23. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1857) erhobene Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) - dem Schutz von Verbrauchern dienen (vgl. Wehlau/v. Walter, ZLR 2004, 645, 659 ff., 663; Link in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 11 Rdn. 192; a. A. OLG Oldenburg WRP 2007, 685, 687; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.39; v. Walter aaO S. 202; Elskamp aaO S. 206) oder - wie etwa das Tabaksteuergesetz - der Sache nach Preisvorschriften darstellen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2004, 255; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.39 und 11.138; MünchKomm. UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 63 und 333; a. A. OLG Hamburg OLG-Rep 2006, 215).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 57/04

    "Westpoint StiX"

    Derartige Produkte werden auch von anderen Zigarettenherstellern angeboten; Vorreiter war die Badische Tabakmanufaktur mit den "West Single Packs", welches Gegenstand des Parallelverfahrens des Senats zum Aktz. 5 U 33/04 ist.

    Im Übrigen kann für die Entscheidung dieses Rechtsstreits ebenso wie in dem Parallelverfahren 5 U 33/04 dahingestellt bleiben, ob die "West Single Packs" unter § 2 Abs. 2 Nr. 2 des TabaksteuerG fallen und richtigerweise wie Fertigzigaretten besteuert werden müssten.

    Hierzu hat der Senat in seinem in der Parallelsache 5 U 33/04 ebenfalls am heutigen Tage verkündeten Urteil Folgendes ausgeführt:.

    Insoweit kann wiederum auf die Ausführungen des Senats in dem Parallelrechtsstreit 5 U 33/04 Bezug genommen werden.

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