Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9003
OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04 (https://dejure.org/2005,9003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04 (https://dejure.org/2005,9003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2005 - 1 Kart U 2/04 (https://dejure.org/2005,9003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die Deutsche Post AG auf Fortführung eines Girkontos; Schadensersatz wegen Kündigung des Kontos; Kündigung des Kontos wegen unerwünschter Geschäftsbeziehung auf Grund einer bestimmten politischen Richtung der Geschäftspartner; Grundrechtsbindung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 519 II Nr. 1; ; BGB § 134; ; GG Art. 3 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblichkeit einer Falschbezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift - Nichtigkeit der Kündigung eines Girokonto-Vertrages durch die Postbank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtige Kündigung eines Girokonto-Vertrages durch die Postbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    b) § 134 BGB ist auf Grundrechtsverstöße anwendbar (BGH NJW 2004, 1031 m.w.N.).

    Zudem hat die Klägerin erstinstanzlich von der Beklagten unwidersprochen vorgetragen, dass auch nach dem Börsengang der Deutschen Post AG (vgl. dazu BGH NJW 2004, 1031) das Aktienkapital mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten wurde.

    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte zum Zeitpunkt der Kündigung, auf den es für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung ankommt (BGH NJW 2004, 1031), nicht von der öffentlichen Hand mehrheitlich beherrscht war, hat die Beklagte weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.

    Danach kann es auch einer erwerbswirtschaftlich tätigen Gesellschaft, deren Anteile sich unmittelbar oder über eine oder mehrere Gesellschaften mittelbar im Besitz der öffentlichen Hand befinden und hinter der deshalb jedenfalls mittelbar die Organisations- und Finanzkraft des Staates steht, weshalb sie dessen Einwirkungsmöglichkeiten in jeder Hinsicht unterliegt, nicht freistehen, bestimmte Geschäfts- oder Vertragspartner willkürlich zu benachteiligen (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2004, 1031 m.w.N.).

    d) Das Willkürverbot ist verletzt, wenn sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken ein sachgerechter Grund für eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt nicht finden lässt (BGH NJW 2004, 1031 m.w.N.).

    Unerheblich ist, dass sich die Klägerin - anders als die klagende Partei im Verfahren BGH NJW 2004, 1031 - nicht auf das Parteienprivileg aus Art. 21 GG berufen kann.

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung ist deren Ausspruch (vgl. BGH NJW 2004, 1031).

    Soweit sich die Beklagte insoweit darauf beruft, der BGH habe in seinem Urteil vom 2.12.2003 (NJW 2004, 1031) ausdrücklich offengelassen, ob eine unzulässige rechtliche Behinderung der dort klagenden Partei auch dann zu bejahen wäre, wenn ein anderes Kreditinstitut zur Eröffnung eines Girokontos für den Kontoinhaber bereit gewesen wäre, vermag auch dieser Gesichtspunkt nicht durchzugreifen.

  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Die Beklagte hat darauf mit Schriftsatz vom 7. August 2003 hingewiesen und unter Hinweis auf BGH VersR 1985, 570 beantragt, die Berufung als unzulässig zu verwerfen.

    Der Senat teilt die vom I. ZS in der Entscheidung in VersR 1985, 570 vertretene Auffassung nicht.

  • BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Die fehlende Protokollierung einer Verkündung ist jedoch - nach Auffassung des Senats jedenfalls bis zum Abschluss der Berufungsinstanz - nachholbar (vgl.: BGH, NJW 1994, 3358; BGH, NJW 1958, 1237).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Mangels ordnungemäßer Protokollierung der Verkündung war die Berufungsfrist nicht in Lauf gesetzt worden (siehe nur: BGHZ 137, 49, 58).
  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 159/83

    Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verwirkung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Es kann deshalb vorliegend dahingestellt bleiben, ob die streitgegenständliche Kündigung nach den Grundsätzen, die Rechsprechung und Literatur zur ordentlichen Kündigung von Verträgen einer Bank mit ihren Kunden entwickelt haben (Grundsatz der Gesamtwürdigung aller Umstände des einzelnen Falles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, vgl. dazu BGH WM 1984, 586; BGH WM 1985, 1437; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 2.386 ff.; Bunte in Bankrechts-Handbuch, § 24 Rn. 16 ff. m.w.N.), Bestand haben würde.
  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Zum Problem der Feststellung des Berufungsklägers hat der VI. Senat in der späteren Entscheidung vom 7.11.1995 - VI B 12/95 - (NJW 1996, 320) weiter folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 229/84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Es kann deshalb vorliegend dahingestellt bleiben, ob die streitgegenständliche Kündigung nach den Grundsätzen, die Rechsprechung und Literatur zur ordentlichen Kündigung von Verträgen einer Bank mit ihren Kunden entwickelt haben (Grundsatz der Gesamtwürdigung aller Umstände des einzelnen Falles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, vgl. dazu BGH WM 1984, 586; BGH WM 1985, 1437; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 2.386 ff.; Bunte in Bankrechts-Handbuch, § 24 Rn. 16 ff. m.w.N.), Bestand haben würde.
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Die als "Geburtsakt" des Urteils (BGHZ 10, 346, 348 und BGH NJW 1985, 1782, 1783) anzusehende Verkündung war mangels ordnungemäßer Protokollierung zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung unwirksam.
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Denn die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien verbieten es, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (BVerfG, NJW 1991, 3140 m.w.N).".
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZB 33/99

    Bezeichnung des Berufungsklägers

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2005 - 1 Kart U 2/04
    Dies wird auch ausdrücklich dadurch untermauert, dass die gegnerische Partei als "Berufungsbeklagte/Beklagte" bezeichnet wird (siehe dazu auch den Beschluss des IX. ZS des BGH in NJW-RR 1999, 1587).
  • BGH, 18.04.2000 - VI ZB 1/00

    Unzulässigkeit der Berufung mangels Einhaltung der Form

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 72/94

    Anforderungen an wirksame Verkündung eines Urteils; Beweiskraft des Protokolls

  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 63/67

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 82/90

    Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift

  • OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 38/12

    Falsche Parteibezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 24.3.2005 - 1 Kart U 2/04 verweist, vermag sich der Senat der dort vertretenen Auffassung nicht anzuschließen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht