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   OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06   

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https://dejure.org/2006,6663
OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06 (https://dejure.org/2006,6663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2006 - 20 U 171/06 (https://dejure.org/2006,6663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2006 - 20 U 171/06 (https://dejure.org/2006,6663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 234 § 520 Abs. 2
    Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2006 - II ZB 26/05

    Löschung der Berufungsbegründungsfrist nach Stellung eines Verlängerungsantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06
    Denn zu den Pflichten eines Prozessbevollmächtigten gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass - noch nicht ausgeschöpfte - Berufungsbegründungsfristen nicht schon mit der Einreichung des Fristverlängerungsantrages, sondern erst nach Bewilligung der Fristverlängerung im Fristenkalender gelöscht werden (BGH, Urteil vom 26.06.2006 - Az.: II ZB 26/05 -AnwBl 2006, 671; BGH, Urteil vom 14.07.1999 - A.: XII ZB 62/99 - NJW-RR 1999, 1663).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZB 62/99

    Berufung - Begründungsfrist - Zustellung - Wiedereinsetzungsantrag - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06
    Denn zu den Pflichten eines Prozessbevollmächtigten gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass - noch nicht ausgeschöpfte - Berufungsbegründungsfristen nicht schon mit der Einreichung des Fristverlängerungsantrages, sondern erst nach Bewilligung der Fristverlängerung im Fristenkalender gelöscht werden (BGH, Urteil vom 26.06.2006 - Az.: II ZB 26/05 -AnwBl 2006, 671; BGH, Urteil vom 14.07.1999 - A.: XII ZB 62/99 - NJW-RR 1999, 1663).
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