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OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang eines Fristverlängerungsantrages; Löschung von Berufungsbegründungsfristen im Fristenkalender eines Prozessbevollmächtigten
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 § 234 § 520 Abs. 2
Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 07.06.2006 - 4 O 478/03
- OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 435
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.2006 - II ZB 26/05
Löschung der Berufungsbegründungsfrist nach Stellung eines Verlängerungsantrages
Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06
Denn zu den Pflichten eines Prozessbevollmächtigten gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass - noch nicht ausgeschöpfte - Berufungsbegründungsfristen nicht schon mit der Einreichung des Fristverlängerungsantrages, sondern erst nach Bewilligung der Fristverlängerung im Fristenkalender gelöscht werden (BGH, Urteil vom 26.06.2006 - Az.: II ZB 26/05 -AnwBl 2006, 671; BGH, Urteil vom 14.07.1999 - A.: XII ZB 62/99 - NJW-RR 1999, 1663). - BGH, 14.07.1999 - XII ZB 62/99
Berufung - Begründungsfrist - Zustellung - Wiedereinsetzungsantrag - Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2006 - 20 U 171/06
Denn zu den Pflichten eines Prozessbevollmächtigten gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass - noch nicht ausgeschöpfte - Berufungsbegründungsfristen nicht schon mit der Einreichung des Fristverlängerungsantrages, sondern erst nach Bewilligung der Fristverlängerung im Fristenkalender gelöscht werden (BGH, Urteil vom 26.06.2006 - Az.: II ZB 26/05 -AnwBl 2006, 671; BGH, Urteil vom 14.07.1999 - A.: XII ZB 62/99 - NJW-RR 1999, 1663).