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   OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99   

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https://dejure.org/2000,4855
OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99 (https://dejure.org/2000,4855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2000 - 28 U 107/99 (https://dejure.org/2000,4855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 28 U 107/99 (https://dejure.org/2000,4855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 666
    Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung eines Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1504
  • BauR 2001, 958
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99
    Gleichwohl ist ein solches Urteil grundsätzlich der Rechtskraft fähig (BGH, NJW 1996, 1060, 1061), soweit es nicht angefochten wird.

    Dem stehen auch nicht die von dem BGH angestellten Erwägungen in der bereits oben zitierten Entscheidung (NJW 1996, 1060 ff.) entgegen.

    Ob die Prozesshandlung eines Streitgenossen oder gegenüber einem Streitgenossen Wirkung auch im Verhältnis zu den anderen Streitgenossen entfaltet, ist eine Frage des einzelnen Regelungsproblems, die differenzierend unter Berücksichtigung des Zweckes der notwendigen Streitgenossenschaft und des Grundsatzes der Selbstständigkeit der Streitgenossen zu beurteilen ist (BGH, NJW 1996, 1060, 1061).

  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99
    Eine Stufenklage liegt nur vor bei einer objektiven Klagehäufung, wenn also in der Klageschrift mindestens zwei Anträge enthalten sind (vgl. Lüke, in: MünchKomm, aaO., § 254 ZPO Rdn. 15; Zöller/Greger, aaO., § 254 ZPO , Rdn. 1; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 1; BGH, NJW 1994, 3102, 3103) ; die bloße Bezeichnung der Klage als Stufenklage reicht nicht aus (OLG Celle, NJW-RR 1995, 1411 ; Stein/Jonas/Schumann, aaO., § 254 ZPO Rdn. 18).

    Die bloße Ankündigung, entsprechende Anträge stellen zu wollen, reicht hierbei nicht aus (BGH, NJW 1996, 2100 ; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1411 ).

  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90
    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99
    Grundsätzlich ist jede Parteibezeichnung auslegungsfähig (BGH, NJW 1987, 1946 ; NJW 1988, 158; OLG NJW-RR 1991, 188; Zöller/Vollkommer, aaO., vor § 50 ZPO Rdn. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., Grundz. § 50 ZPO Rdn. 3).

    Im Allgemeinen ist dabei die Person als Partei anzusehen, die nach- objektivem Sinn getroffen werden sollte; maßgeblich ist die objektive Erkennbarkeit einer falschen und irrtümlichen Bezeichnung (OLG Hamm, NJW-RR 1991, 188; NJW 1999, 469).

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 23 U 386/09

    Zum Auskunftsanspruch des Bankkunden

    Dieser schließt ggf. eine Beschreibung "samt zugehörigen Buchungsunterlagen und Rechnungen", also eine durchaus noch unspezifischere Bezeichnung, nicht aus (OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2000, 28 U 107/99, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2011 - 3 U 94/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auskunft- und Rechnungslegung aus der

    In der Regel ist eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben erforderlich (BGH NJW 1982, 573, 574 [BGH 23.11.1981 - VIII ZR 298/80] ; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1504, 1505; Palandt/Sprau a. a. O. § 666 Rn. 4).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 13 U 125/08

    Herausgabe von Kontobelegen von Treuhandkonten

    Aus der Geschäftsbesorgung erlangt sind alle Sachen und Rechte, die der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten oder angelegt hat ( BGHZ 143, 373, 375; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1504, 1505 [OLG Hamm 06.07.2000 - 28 U 107/99] ).
  • LG Itzehoe, 03.03.2017 - 3 O 191/13

    Erbrechtliche Ausgleichs- und Auseinandersetzungsansprüche

    Die Verwendung von derartigen Sammelbegriffen ist aber im Zusammenhang mit einem solchen Begehren auf Rechnungslegung als zulässig anzusehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2000 - 28 U 107/99 - zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg, aaO., § 259 Rn. 15).
  • LG Dessau-Roßlau, 23.02.2015 - 2 O 119/13

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über die mit der Anlage

    Dieser ist auf die Erstellung und Vorlage einer geordneten Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben gerichtet (BGH NJW 1982, 573; NJW 1985, 2699; Palandt/Sprau, 73. A., § 666 BGB Rz. 4; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1504).
  • OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09

    Rückabwicklung der Auszahlung eines Hinterlegungsbetrages an einen Treuhänder

    Wird also an einen Treuhänder eine Leistung bewirkt, so ist dieser selbständiger Leistungsempfänger (vgl. Münchener Kommentar-Schwab, BGB, 5. Aufl. 2009, § 812 Rdn. 153), und zwar entgegen der Ansicht der Klägerin unabhängig davon, ob es sich um eine eigen- oder fremdnützige Treuhand handelt, die bei der Kontoführung für mehrere Berechtigte stets vorliegt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1504; Palandt-Bassenge, BGB, § 903 Rdn. 35).
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