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   OLG Hamm, 10.11.2009 - I-15 Wx 225/09   

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OLG Hamm, 10.11.2009 - I-15 Wx 225/09 (https://dejure.org/2009,6742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2009 - I-15 Wx 225/09 (https://dejure.org/2009,6742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2009 - I-15 Wx 225/09 (https://dejure.org/2009,6742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 15 T 165/07
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - I-15 Wx 225/09

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 79
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09
    Die Belastung mit einer Kostenforderung ist kein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 1975).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09
    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entfaltet zwar in einem Zivilprozess, in dem der Beteiligte eine Entschädigung für die vollzogene Maßnahme (etwa nach Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB) geltend macht, eine Bindungswirkung (BGH NVwZ 2006, 960).
  • BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bei einem Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht) von einem Fortsetzungsfeststellungsinteresse ausgegangen ist (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 2260), hat es hierbei auf zusätzliche Gesichtspunkte, nämlich den konkreten, den Rechtsschutz behindernden Verfahrensablauf sowie die auf die höchstpersönliche Eingriffsrichtung abgestellt.
  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92

    Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Vergütung des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09
    Denn der Vergütungsanspruch des Pflegers ist nach gefestigter Rechtsprechung nicht davon abhängig, dass die Anordnung der Pflegschaft zu Recht erfolgt ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 267; NJW-RR 1995, 391; Staudinger/Marotzke, BGB, Stand 2008, § 1960 Rdn.35a jew. m.w.N.), entfällt also mit der Aufhebung der Pflegschaft lediglich für die Zukunft.
  • OLG Frankfurt, 15.08.1994 - 20 W 369/94

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine aufgehobene Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09
    Denn der Vergütungsanspruch des Pflegers ist nach gefestigter Rechtsprechung nicht davon abhängig, dass die Anordnung der Pflegschaft zu Recht erfolgt ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 267; NJW-RR 1995, 391; Staudinger/Marotzke, BGB, Stand 2008, § 1960 Rdn.35a jew. m.w.N.), entfällt also mit der Aufhebung der Pflegschaft lediglich für die Zukunft.
  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 67/18

    Entschädigung wegen Abschiebehaft

    Insoweit geht es aber nicht um das Interesse des Beschwerdeführers, durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs vorzubereiten (vgl. nur Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62 Rn. 19; OLG Hamm FGPrax 2010, 79; OLG München FGPrax 2014, 51, 52; siehe zum Feststellungsinteresse bei Abschiebehaft auch BVerfGE 104, 220, 232 ff).
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12

    Grundbuchsache: Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags;

    Die zitierten Entscheidungen betrafen Freiheitsentziehungen sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, mithin Eingriffe, die unter Richtervorbehalt gestellt sind (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 2010, 79).

    Ebenso wenig reicht es aus, dass der Beschwerdeführer eine bindende Feststellung der Rechtswidrigkeit deshalb erstrebt, um Amtshaftungsansprüche geltend zu machen (OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Budde in Bauer/von Oefele § 77 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 20 W 328/14

    Erledigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Beendigung der

    Ein solches liegt jedoch nach ganz herrschender Auffassung (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.05.2013, 6 W 541/12, zitiert nach juris; Zimmermann, a.a.O., Rz. 197b; Hönninger in jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 1960 Rz. 46; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 1960 Rz. 10; vgl. dazu auch - vor Inkrafttreten des § 62 FamFG - bereits Senat NJW-RR 1995, 391), der der Senat folgt, grundsätzlich nach Aufhebung einer Nachlasspflegschaft nicht vor.

    Eine derartige rein wirtschaftliche Beeinträchtigung kann einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff jedoch nicht gleichgestellt werden, auch nicht vor dem Hintergrund etwaiger Entschädigungsansprüche (vgl. im Einzelnen OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Senat NJW-RR 1995, 391).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die

    Das sind insbesondere das Freiheitsgrundrecht, Art. 104 Abs. 2 GG, oder das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62 Rn. 14).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    Allein aus dem Umstand, dass eine derartige Maßnahme wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen hat und unter Umständen geeignet ist, Amtshaftungsansprüche auszulösen, vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Keidel/Budde § 62 Rn. 17).
  • OLG Jena, 22.05.2013 - 6 W 541/12

    Keine rückwirkende Aufhebung der Nachlasspflegschaft

    Ein berechtigtes Interesse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der bereits aufgehobenen Nachlasspflegschaft ist nicht gegeben (§ 62 FamFG, vgl. dazu Palandt-Weidlich, BGB, 71. Aufl., 2012, § 1960, Rn. 10; ausführlich OLG Hamm, Beschluss vom 10.11.2009, Az. 15 Wx 225/09 = FamRZ 2010, 1110).
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