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   OLG Hamm, 11.07.2011 - II-8 UF 175/10   

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https://dejure.org/2011,23041
OLG Hamm, 11.07.2011 - II-8 UF 175/10 (https://dejure.org/2011,23041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2011 - II-8 UF 175/10 (https://dejure.org/2011,23041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - II-8 UF 175/10 (https://dejure.org/2011,23041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Einkommens des unterhaltsverpflichteten Ehegatten; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich ehebedingter Nachteile des unterhaltsberechtigten Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 1; BGB § 1578b
    Ermittlung des Einkommens des unterhaltsverpflichteten Ehegatten; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich ehebedingter Nachteile des unterhaltsberechtigten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedenenunterhalt auch ohne ehebedingte Nachteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 197
  • FamRZ 2012, 645
  • AnwBl 2012, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2011 - 8 UF 175/10
    Im Rahmen der Unterhaltsbedürftigkeit nach § 1577 Abs. 1 BGB trägt aber die Antragsgegnerin als Gläubigerin die Darlegungs- und Beweislast sowohl für hinreichende Erwerbsbemühungen als auch das Fehlen einer realen Beschäftigungschance (BGH, FamRZ 2008, 2104, 2105, FamRZ 1993, 789, 79; Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl. § 1 Rn. 522).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2011 - 8 UF 175/10
    Im Rahmen der Unterhaltsbedürftigkeit nach § 1577 Abs. 1 BGB trägt aber die Antragsgegnerin als Gläubigerin die Darlegungs- und Beweislast sowohl für hinreichende Erwerbsbemühungen als auch das Fehlen einer realen Beschäftigungschance (BGH, FamRZ 2008, 2104, 2105, FamRZ 1993, 789, 79; Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl. § 1 Rn. 522).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 202/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts: Kriterien für die Billigkeitsabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2011 - 8 UF 175/10
    Dieser Gesichtspunkt kann in Fällen, in denen keine ehebedingten Nachteile vorliegen, aus Billigkeitsgründen gegen eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf den eigenen angemessenen Lebensbedarf sprechen (BGH, FamRZ 2010, 1971).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2011 - 8 UF 175/10
    Deshalb ist unabhängig vom Vorliegen ehebedingter Nachteile in jedem Fall eine Billigkeitsabwägung vorzunehmen (BGH, FamRZ 2010, 1637).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08

    Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2011 - 8 UF 175/10
    Zudem beschränkt sich § 1578 b BGB nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität (BGH, FamRZ 2010, 629).
  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2011 - 8 UF 175/10
    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (BGH, FamRZ 2010, 875).
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