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   OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06   

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https://dejure.org/2006,21690
OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06 (https://dejure.org/2006,21690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06 (https://dejure.org/2006,21690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2006 - 3 Ss OWi 410/06 (https://dejure.org/2006,21690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    HandwO 117; HandwO 1
    Gesetzliche Neuregelung; milderes Gesetz; Verjährung; Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ahndung einer zur Zeit der Geltung von § 1 Abs. 1 und 2 Handwerksordnung a.F. (HwO a.F.) begangenen Ordnungswidrigkeit wegen des selbstständigen Betriebs eines Handwerks; Begriff des "Milderen Gesetzes" i.S. von § 4 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Umfang der ...

  • Judicialis

    HandwO § 1; ; HandwO § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HandwO § 1; HandwO § 117
    Gesetzliche Neuregelung; milderes Gesetz; Verjährung; Feststellungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05

    Schwarzarbeit; Feststellungen; Werkleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 10. März 2005 (3 Ss OWi 85/05) mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
  • OLG Bamberg, 26.07.2005 - 2 Ss OWi 109/05
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06
    Eine zur Zeit der Geltung von § 1 Abs. 1 und 2 HwO a.F. begangene Ordnungswidrigkeit wegen des selbstständigen Betriebes eines Fliesenlegerhandwerks kann seit Inkrafttreten dieser Neufassung der Handwerksordnung am 01.01.2004 nicht mehr geahndet werden, weil § 117 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 HwO n.F. gegenüber seiner alten Fassung das mildere Gesetz i.S.v. § 4 Abs. 3 OWiG ist (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.07.2005 - 2 Ss OWi 109/2005 - = GewArch 2006, 33 ff.).
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