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   OLG Hamm, 15.04.2013 - II-4 UF 37/13   

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https://dejure.org/2013,8272
OLG Hamm, 15.04.2013 - II-4 UF 37/13 (https://dejure.org/2013,8272)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2013 - II-4 UF 37/13 (https://dejure.org/2013,8272)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2013 - II-4 UF 37/13 (https://dejure.org/2013,8272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Bewertung sicherungsabgetretener Anrechte im Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung sicherungsabgetretener Anrechte im Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die sicherungsabgetretene Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sicherungshalber abgetretene Rechte aus privatem Rentenversicherungsvertrag eines Ehegatten unterfallen dem Versorgungsvergleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sicherungshalber abgetretene Rechte aus privatem Rentenversicherungsvertrag eines Ehegatten unterfallen dem Versorgungsvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).

    Denn auch durch die Verweisung des Anrechts in eine mögliche andere Ausgleichsform nach den §§ 20 ff. VersAusglG unterbindet ein künftiges illoyales Verhalten des Antragstellers ebenfalls nicht (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221, 1222; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012, 1013 f).

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Absicherung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).

    Denn auch durch die Verweisung des Anrechts in eine mögliche andere Ausgleichsform nach den §§ 20 ff. VersAusglG unterbindet ein künftiges illoyales Verhalten des Antragstellers ebenfalls nicht (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221, 1222; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012, 1013 f).

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13
    Zwar gilt im Versorgungsausgleichsrecht der Amtsermittlungsgrundsatz, mit Einführung des neuen Rechts zum Versorgungsausgleich, das den Ausgleich eines jeden einzelnen Anrechts vorsieht, ist eine auf einzelne Anrechte beschränkte Teilanfechtung nach der Rechtsprechung des BGH aber zulässig, wenn nicht aus besonderen Gründen die Einbeziehung der sonstigen Anrechte, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des § 18 VersAusglG erforderlich ist (BGH FamRZ 2011, 547).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).
  • OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02

    Versorgungsausgleich: Nichtberücksichtigung abgetretener Rechte aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).
  • OLG Schleswig, 16.04.2012 - 10 UF 322/11

    Abgetretene Versorgungsansprüche im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13
    Hinzu kommt, dass bei einer anderen Sichtweise durch die Vereinbarung von Sicherungsabtretungen bestimmte Versorgungen manipulativ dem Versorgungsausgleich entzogen werden könnten (so auch OLG Schleswig, Beschluss v. 16.04.2012 - 10 UF 322/11, BeckRS 2012, 13626).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2013 - 10 UF 132/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer zur Besicherung eines Darlehens

    Weder dem Antragsteller als Sicherungsgeber, noch der U... als Sicherungsnehmerin oder der Antragsgegnerin entstehen bei Durchführung des Versorgungsausgleichs erhebliche Nachteile (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 15.4.2013 -II 4 UF 37/13, juris).
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