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   OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12   

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OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12 (https://dejure.org/2013,44755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.04.2013 - 28 U 113/12 (https://dejure.org/2013,44755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. April 2013 - 28 U 113/12 (https://dejure.org/2013,44755)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 07.07.2004 - 20 U 132/03

    Fortbestand einer Barrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Das ergebe sich auch aus einem Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm - 20 U 132/03 - vom 07.07.2004, in dem für einen parallel gelagerten Rechtsstreit das Oberlandesgericht Hamm eine andere Auffassung vertreten habe als das Oberlandesgericht Celle.

    Ein solche korrekturbedürftige Divergenz will der Kläger aus der Entscheidung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm - VersR 2004, 1587 - herleiten.

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    d) Soweit über den Wortlaut des § 543 Abs. 2 ZPO hinaus ein Zulassungsgrund dann angenommen wird, wenn mit der angefochtenen Entscheidung Verfahrensgrundrechte verletzt wurden, namentlich die Grundrechte auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (BGH NJW 2002, 3029), ergibt sich aus dem Klägervortrag ebenfalls keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass sein Rechtsmittel seinerzeit Erfolg gehabt hätte.
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 226/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Aus dieser Entscheidung und dem darin zitierten Urteil BGHZ 186, 171 ergab sich nur der Grundsatz, dass die Beendigung des Versicherungsverhältnisses, auch wenn sie infolge einer Kündigung der Hauptversicherung (hier der Lebensversicherung) eintritt, die Leistungspflicht aus einem schon zuvor in der Zusatzversicherung eingetretenen Versicherungsfall nicht beendet.
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 224/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlender Protokollhinweis auf Verhandlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Auch der vom Kläger in der Berufungsbegründung angeführte Beschluss des BGH IV ZR 224/10 vom 23.05.2012 hätte - wenn er in der damaligen Beschwerdefrist bereits vorgelegen hätte - nicht zu einer für den Kläger positiven Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde geführt.
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2002 - 19 U 28/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Erlöschen des Leistungsanspruchs mit Ablauf

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Um eine inhaltsgleiche Klausel, in der es ebenfalls hieß, dass der "Anspruch auf Rente erlischt, wenn die Zusatzversicherung abläuft" (im Streitfall: § 1 Ziff. 3 der Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), ging es vielmehr in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe VersR 2002, 1013.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH NJW 2003, 1943).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    a) Der Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Folgendes voraus (BGH NJW 2004, 2222):.
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Erforderlich ist vielmehr, dass über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht (BGH NJW 2003, 754).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nur die Revisionszulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substanziiert dargelegt werden (BGH NJW 2002, 3334).
  • BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05

    Rechtzeitige Unterrichtung des Mandanten über Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
    Überdies mussten die Beklagten in den Blick nehmen, dass ein Prozessbevollmächtigter seine Partei so rechtzeitig vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten hat, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann; dies hat zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils zu geschehen (BGH NJW 2007, 2331 - juris-Tz. 7; Vill, in: Zugehör u.a. Handbuch der Anwaltshaftung , 3. Aufl. 2011, Rnr. 764).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

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