Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertrauenshaftung im Rahmen des Beitritts zu einer Kommanditgesellschaft (KG); Verpflichtung des Gründungskommanditisten einer Publikums-KG zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung der neu eintretenden Gesellschafter über das mit dem Beitritt verbundene ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 311 Abs. 2
Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter einer Publikumsgesellschaft gegenüber neu beitretenden Gesellschaftern - Prospekthaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 04.02.2005 - 16 O 306/04
- OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Zwar trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof eine Offenbarungspflicht für "Innenprovisionen" jedenfalls dann angenommen hat, wenn diese 15 % des Aufwands übersteigen (BGHZ 158, 110 = NJW 2004, 1732).Diese Differenzierung hat der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zu Innenprovisionen als bedeutungslos dargestellt (BGHZ 158, 110).
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Davon erfasst sind insbesondere Zuwendungen an die Gesellschafter und/oder ihre Unternehmen unabhängig davon, ob es sich um übliche Vergütungen handelt (BGH WM 1985, 533, 534; NJW 1995, 130; WM 2003, 1086; NJW 2006, 2042, 2043).Die Beschränkung auf solche Zahlungen, die mindestens 15 % des Aufwandes betragen, greift jedoch dann nicht ein, wenn es sich um Sondervorteile handelt, die einem Gründungsgesellschafter gewährt werden (BGH NJW 1995, 130).
- BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt den Gründungskommanditisten von Publikums-KGs bzw. Gründungsgesellschaftern einer Publikums-GbR als Vertragspartner der neu eintretenden Gesellschafter die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt verbundene Risiko sowie die für die Anlageentscheidung maßgeblichen Umstände (z.B. BGH NZG 2003, 920 = DStR 2003, 1760).Eine derartige Beschränkung ist auch der von dem Beklagten zu 1) zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DStR 2003, 1494 und DStR 2003, 1760) nicht zu entnehmen.
- BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04
Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Davon erfasst sind insbesondere Zuwendungen an die Gesellschafter und/oder ihre Unternehmen unabhängig davon, ob es sich um übliche Vergütungen handelt (BGH WM 1985, 533, 534; NJW 1995, 130; WM 2003, 1086; NJW 2006, 2042, 2043). - BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02
Auskunftspflichten des Anlagevermittlers
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen den Beteiligten ein Auskunftsvertrag dann zumindest stillschweigend zustande, wenn der Anleger die besonderen Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will (BGH NJW-RR 2005, 1120, 1121; BGH NJW-RR 2003, 1690). - BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03
Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (ZIP 2004, 414) ist von einer überraschenden Klausel auszugehen, wenn die Verjährung von Ersatzansprüchen nicht nur gegenüber der Objektgesellschaft, also dem Vertragspartner, verkürzt wird, sondern gleichzeitig auch auf die Rechtsverhältnisse zu anderen Beteiligten eingewirkt wird. - BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02
Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Davon erfasst sind insbesondere Zuwendungen an die Gesellschafter und/oder ihre Unternehmen unabhängig davon, ob es sich um übliche Vergütungen handelt (BGH WM 1985, 533, 534; NJW 1995, 130; WM 2003, 1086; NJW 2006, 2042, 2043). - BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04
Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen den Beteiligten ein Auskunftsvertrag dann zumindest stillschweigend zustande, wenn der Anleger die besonderen Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will (BGH NJW-RR 2005, 1120, 1121; BGH NJW-RR 2003, 1690). - BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Demgemäß hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1980 (BGHZ 79, 337) erkannt, dass dann, wenn die Aufklärung mittels eines Prospekts erfolgt, die Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben nicht nur die Personen trifft, die zu der für die Herausgabe des Prospekts verantwortlichen eigentlichen Leitungsgruppe gehören, sondern auch diejenigen, die Gründer der Gesellschaft sind, die das Management bilden oder beherrschen oder die hinter der Anlagegesellschaft stehen und besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausüben und Mitverantwortung tragen. - BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2007 - 8 U 54/05
Eine derartige Beschränkung ist auch der von dem Beklagten zu 1) zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DStR 2003, 1494 und DStR 2003, 1760) nicht zu entnehmen. - BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84
Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben - …
- OLG Hamm, 25.02.2009 - 8 U 51/07
Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter von Publikumsgesellschaften
Die Zahlung von 1, 85 Mio. DM an I3 GmbH ist dem Beklagten als Gründungsgesellschafter zuzurechnen, da er ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer vor deren Umwandlung war und somit wirtschaftlich als Empfänger zu sehen ist (so bereits Senat im zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil vom 23. April 2007, 8 U 54/05, für eine vergleichbare Fallgestaltung). - OLG Hamm, 28.05.2008 - 8 U 35/07
Zu den Auskunfts- und Aufklärungspflichten des Gründungskomplementärs
Die Zahlung von 1, 85 Mio. DM an die I2 GmbH ist dem Beklagten als Gründungsgesellschafter zuzurechnen, da er ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer vor deren Umwandlung war und somit wirtschaftlich als Empfänger zu sehen ist (so bereits Senat im zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil vom 23. April 2007, 8 U 54/05, für eine vergleichbare Fallgestaltung).