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   OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03   

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https://dejure.org/2003,6088
OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03 (https://dejure.org/2003,6088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2003 - 3 Ss 626/03 (https://dejure.org/2003,6088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2003 - 3 Ss 626/03 (https://dejure.org/2003,6088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens durch Unterbleiben der Übersetzung der Anklageschrift für einen der deutschen Sprache nicht kundigen Angeklagten in seine Heimatsprache; Funktion der Anklageschrift; Erforderlichkeit der Übersetzung vor der ...

Verfahrensgang

  • AG Essen - 59 Ds 242/03
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03

Papierfundstellen

  • StV 2005, 659
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03
    bb) Die hier unterbliebene Übersetzung der Anklageschrift im Zwischenverfahren konnte auch nicht durch deren Übersetzung in der Hauptverhandlung geheilt werden( a.A. OLG Düsseldorf aa0, OLG Hamburg NStZ 1993, 53).

    Einer Vorlage der Sache beim Bundesgerichtshof gemäß § 121 Absatz 2 GVG bedarf es trotz der Abweichung von den Entscheidungen OLG Düsseldorf VRS 68, 119, 120 ; Beschluss v. 2.7.2003 -111-2 Ss 88/0341/03 II,- OLG Hamburg NStZ 1993, 53 nicht, da die Entscheidung des Senats mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHR MRK Art. 6 Abs. 3, Buchstabe e Dolmetscher 1) übereinstimmt.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1984 - 5 Ss 369/84
    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03
    aa) Entgegen der Auffassung des OLG Düsseldorf (VRS 68, 119, 120 ; zuletzt Beschluss v. 2.7.2003 -111-2 Ss 88/03-41/03 II in JMBI. 2003, 260f) ist der Senat der Ansicht, dass selbst bei einem leicht verständlichen Sachverhalt und rechtlich und tatsächlich einfachem Verfahrensgegenstand dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer mit der Übersendung der Anklageschrift bereits eine schriftliche Übersetzung in seine Heimatsprache mitzuteilen ist und es nicht ausreicht, ihm die Ank7age nur in der Hauptverhandlung zu übersetzen.

    Einer Vorlage der Sache beim Bundesgerichtshof gemäß § 121 Absatz 2 GVG bedarf es trotz der Abweichung von den Entscheidungen OLG Düsseldorf VRS 68, 119, 120 ; Beschluss v. 2.7.2003 -111-2 Ss 88/0341/03 II,- OLG Hamburg NStZ 1993, 53 nicht, da die Entscheidung des Senats mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHR MRK Art. 6 Abs. 3, Buchstabe e Dolmetscher 1) übereinstimmt.

  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03
    Deshalb ist er mit der Rüge des Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens, der schon durch die Mitteilung des Verfahrensablaufs hinreichend belegt ist (vgl. BGHSt 32, 44, 46 = NJW 1984, 2228), nicht ausgeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03
    aa) Entgegen der Auffassung des OLG Düsseldorf (VRS 68, 119, 120 ; zuletzt Beschluss v. 2.7.2003 -111-2 Ss 88/03-41/03 II in JMBI. 2003, 260f) ist der Senat der Ansicht, dass selbst bei einem leicht verständlichen Sachverhalt und rechtlich und tatsächlich einfachem Verfahrensgegenstand dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer mit der Übersendung der Anklageschrift bereits eine schriftliche Übersetzung in seine Heimatsprache mitzuteilen ist und es nicht ausreicht, ihm die Ank7age nur in der Hauptverhandlung zu übersetzen.
  • BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03
    Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125).
  • OLG Oldenburg, 16.12.1992 - Ss 443/92

    Betäubungsmittel; Geringe Menge; Haschisch; THC-Gehalt

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03
    Der Tatrichter wird im Rahmen der neuen Hauptverhandlung sich auch mit der Vorschrift des § 29 Absatz 5 BtMG auseinander zu setzen haben, da hier der Erwerb einer geringen Menge Marihuana zum Eigenverbrauch nahe liegt ( OLG Oldenburg StV 1993, 251).
  • OLG Hamm, 06.04.2006 - 4 Ss 70/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten

    Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (vgl. BGH NStZ 1982, 125; OLG Stuttgart, StV 2003, 490; OLG Hamm, StV 2005, 659).
  • LG Hof, 25.11.2015 - 4 Qs 153/15

    Pflichtverteidigerbestellung - notwendige Verteidigung bei

    In Fällen sprachbedingter Verständigungsschwierigkeiten und der Herkunft des Angeklagten aus einem anderen Kulturkreis mit der Folge der unzureichenden Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem kommt deshalb - als Ausfluss des Rechtes auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren - die Bestellung eines Verteidigers grundsätzlich eher in Betracht als dies sonst der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1988, 76; OLG Brandenburg StV 2000, 69; OLG Karlsruhe StV 2005, 655; OLG Hamm StV 2005, 659; ständige Rspr. der Beschwerdekammer, vgl. Kammerbeschlüsse v. 21.08.2013, Az.: 4 Qs 145/13; v. 23.06.2014, Az.: 4 Qs 92/14; v. 01.08.2014, Az.: 4 Qs 118/14; v. 24.02.2015, Az.: 4 Qs 17/15).
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