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   OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05   

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https://dejure.org/2005,18494
OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05 (https://dejure.org/2005,18494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2005 - 2 Ws 233/05 (https://dejure.org/2005,18494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2005 - 2 Ws 233/05 (https://dejure.org/2005,18494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer Haftbeschwerde vor Vollzug des Haftbefehls; Bestehen eines Rechts zur Akteneinsicht bei Vorliegen eines noch nicht vollzogenen Haftbefehls; Beschwer des Beschuldigten durch die Existenz eines Haftbefehls; Bestehen einer Beschwer durch das Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 115; ; StPO § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 § 115 § 117
    Haftbeschwerde; Haftbefehl noch nicht vollstreckt; Akteneinsicht; nicht inhaftierter Beschuldigter

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 19.01.1990 - 3 Ws 248/89
    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
    Eine zulässige Haftbeschwerde kann schon eingelegt werden, wenn der Haftbefehl erlassen und zur Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 1997 - 2 Ws 109 u. 110/97 - OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 1997 - 4 Ws 428/97 - OLG Stuttgart NStZ 1990, 247; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 114 Rdnr. 33).

    Aber auch wenn man der Auffassung folgt, die Frage, ob der flüchtige Beschuldigte bzw. sein Verteidiger Kenntnis vom Inhalt des mit zulässiger Beschwerde angefochtenen Haftbefehls erhalten darf, habe der über die weitere Haftbeschwerde entscheidende Strafsenat gemäß § 33 Abs. 4 StPO zu beurteilen (OLG Stuttgart NStZ 1990, 247; OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 1997 - 2 Ws 109 u. 110/97 -), ergibt sich hier kein Recht auf Kenntnisnahme vom Inhalt des Haftbefehls bzw. auf Akteneinsicht.

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 (Beschluss vom 11. Juli 1994, 2 BvR 777/94, NJW 1994, 3219) betrifft ausdrücklich den Fall eines bereits inhaftierten Beschuldigten.
  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
    Nach der Entscheidung der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97 (NStZ-RR 1998, 108) ist aber ein vorläufig gegen den sich auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungswissen der Strafverfolgungsbehörden verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • OLG Hamm, 30.01.2001 - 1 Ws 438/00

    Haftbeschwerde; Akteneinsicht des Verteidigers im Haftbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
    Von daher kann auch bei einem bereits flüchtigen Beschuldigten durch die vorherige Bekanntgabe des Haftbefehls der Zweck der Haftanordnung gefährdet werden, so dass das Informationsinteresse des Beschuldigten zurückzustehen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 1. Strafsenats vom 30. Januar 2001, - 1 Ws 438/00 -, abgedr. in NStZ-RR 2001, 254).
  • OLG München, 29.01.1990 - 1 Ws 1019/89

    Verfall der Sicherheit; Beschuldigter; Untersuchung; Entzug; Schuldunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
    Soweit die Verteidigung argumentiert, die Mitteilung eines Haftbefehls an den Beschuldigten oder seinen Verteidiger könne unter Umständen sogar bewirken, dass er sich den Strafverfolgungsbehörden stelle oder durch Sicherheitsleistung die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls ermöglicht und insoweit auf die Entscheidung des OLG Stuttgart in NStZ 1990, 249 Bezug nimmt, vermag auch diese - abstrakte - Argumentation nicht zu greifen.
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
    Die Einführung subjektiver Momente (z.B. Kenntnis einer Entscheidung) in diesem Zusammenhang wäre dem Prozessrecht wesensfremd (BGHSt 25, 187, 190).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
    Er beinhaltet mithin die Feststellung, dass die sachlichen Voraussetzungen des Haftbefehls weiterhin vorliegen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 78 c StGB Rdnr. 15 sowie BGH, Beschluss vom 26. Mai 1993 in 5 StR 190/93, abgedr. in NStZ 1993, 493).
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