Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Missbrauch einer Klagebefugnis gemäß § 13 Abs. 5 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG); Einstweiliger Rechtschutz auf Unterlassung des Verkaufes von Alkoholika jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 19.05.1995 - 10 O 24/95
- OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95
Bei einer sittlich fundierten Vorschrift oder jedenfalls einer solchen zum Schutz von wichtigen Gemeinschaftsgütern, ist ein Verstoß gegen sie unabhängig vom Vorsprungsgedanken sittenwidrig und es kann dahingestellt bleiben, ob die Konkurrenten alle in gleicher Weise gebunden sind und auch diese Bindung einhalten (…Eichmann, a.a.O.; BGH GRUR 1957, 131, 136;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 Rnr. 614). - BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92
Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95
"Bei der Festlegung der Störbarkeitsgrenze sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, zu denen ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, eine besondere Anreizwirkung der Werbung für den Umworbenen, die Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs, bei Nebengesetzen insbesondere das geschützte Rechtsgut (z.B. Gesundheit), der Grad der Nachahmungsgefahr für Mitbewerber und anderes gehören können" (BGH WRP 1995, 104, 106). - OLG Hamm, 19.03.1991 - 4 W 135/90
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95
4 St 250/89|OLG Hamm; 19.03.1991; 4 W 135/90">GRUR 1991, 694 [OLG Hamm 19.03.1991 - 4 W 135/90] ). - OLG Karlsruhe, 30.03.1995 - 6 W 6/95
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95
Insoweit ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß ein fehlendes Rechtschutzinteresse und damit ein Mißbrauch auch darin liegen kann, daß mehrere Unterlassungsgläubiger gleichzeitig und in Kenntnis voneinander gegen einen Verletzer vorgehen, obwohl bereits der von einem der Gläubiger erstrittene Titel ausreicht, um weitere Zuwiderhandlungen durch geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zu unterbinden (OLG Karlsruhe, WRP 1995, 649 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 04.08.1986 - 6 W 134/86
WM-Slogan
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95
Das Rechtschutzinteresse für ein Unterlassungklage ist aber grundsätzlich nicht schon deshalb zu verneinen, weil Mitbewerber wegen desselben Sachverhalts klagen oder ein Mitbewerber sogar schon einen Titel erwirkt hat (BGH GRUR 1987, 44, 46, allg.M.).