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   OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14   

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OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2014,21262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2014 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2014,21262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2014 - 4 U 109/14 (https://dejure.org/2014,21262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Betriebs-Berater

    Zum Verstoß einer Klausel in den AGB eines Energieversorgers gegen § 307 BGB

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    AGB-Klauseln, Preise "nach billigem Ermessen der Kostenentwicklung anzupassen" bzw. mit der Bezugnahme auf "sonstige Änderungen der … Rahmenbedingungen"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in Versorgungsverträgen (Strom und Gas)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Verstoß einer Klausel in den AGB eines Energieversorgers gegen § 307 BGB

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energie-(Sonder)-Versorgungsverträgen: Inhaltskontrolle für Preisanpassungsklauseln - Keine explizite Hinweispflicht auf gerichtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1066
  • GRUR-RR 2015, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Einseitige Preisanpassungsklauseln sind (sofern sie nicht § 309 Nr. 1 BGB unterfallen) zulässig, wenn sie den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen, insbesondere nicht intransparent sind (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) und dem aus § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB folgenden Gerechtigkeitsgebot genügen (BGHZ 198, 111, juris Rz. 44).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Eine (europarechtlich gebotene) Pflicht sieht auch der EuGH, der die für einseitige Anpassungsklauseln aus dem Gebot von Treu und Glauben folgenden Anforderungen in der Entscheidung vom 21.03.2013 (C-92/11; unter 55.) zusammenfasst, nicht.
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Die konkrete Klausel ist schließlich hinreichend transparent, weil nicht geeignet, einen mit einer Preisanpassung nicht einverstandenen Verbraucher von einer (gerichtlichen) Billigkeitskontrolle abzuhalten, indem die Rechtslage durch eine irreführende Darstellung in einer Art verschleiert wird, die es dem Verwender ermöglicht, berechtigte Ansprüche auf eine gerichtlichen Kontrolle abzuwehren (vgl. BGH a.a.O., Rz. 44; Schmidt in Beck-Online, Kommentar zum BGB, Stand 2014, § 307 Rn. 44 m.N.; BGHZ 186, 180, juris Rz. 43 f.).
  • OLG München, 10.04.2014 - 29 W 433/14

    Preisanpassungsklausel, Billigkeitskontrolle, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14
    Zur Begründung verweist sie auf ihr erstinstanzliches Vorbringen und eine Entscheidung des OLG München vom 10.04.2014 (29 W 433/14).
  • OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15

    Preisanpassungsklausel und Transparenzgebot

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des von ihm zur Stützung herangezogenen Oberlandesgerichts Karlsruhe (GRUR-RR 2015, 125 - Preisanpassungsklausel Rz. 11) sowie des von der Antragsgegnerin angeführten Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 30. April 2015 - 2 U 16/15 Hs, Anl. AG 5) ergibt sich aus diesem Aspekt des Transparenzgebots eine Obliegenheit zur Belehrung über die besondere Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle bei Preisanpassungen (vgl. hierzu allgemein Pfeiffer in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl. 2013, § 307 Rz. 256 f.).
  • OLG Rostock, 10.06.2015 - 2 W 8/15

    Wettbewerbsverstoß eines Energieversorgungsunternehmen: Preisänderungsklausel in

    Es wäre der Antragsgegnerin als Verwenderin der hier streitigen Klausel tatsächlich nicht möglich, einen Anspruch des Kunden auf Einhalten der Erfordernisse der Billigkeit bzw. auf Durchführung einer Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB in rechtlicher Hinsicht abzuwehren (so das Landgericht - insoweit zu Recht - unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe v. 08.08.2014, 4 U 109/14, juris Tz. 11).
  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 2 U 16/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energie-Versorgungsverträgen:

    Mit seiner Auffassung befindet sich der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Urteil v. 11.04.2014, 4 U 14/14, EnWZ 2014, 323; Urteil v. 08.08.2014, 4 U 109/14 "Preisanpassungsklausel", EnWZ 2014, 575).
  • LG München I, 26.02.2015 - 11 HKO 24118/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- Preisanpassungsklauseln

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Urteil vom 08.08.2014, 4 U 109/14 (Anlage AG 3) entschieden, dass eine Klausel, die dem Verwender die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen seine Preise "nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen" nicht gegen § 307 BGB verstößt, weil kein ausdrücklicher Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB vorliegt und dies wie folgt begründet:.
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