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   OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7415
OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17 (https://dejure.org/2017,7415)
OLG München, Entscheidung vom 16.03.2017 - 31 Wx 92/17 (https://dejure.org/2017,7415)
OLG München, Entscheidung vom 16. März 2017 - 31 Wx 92/17 (https://dejure.org/2017,7415)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 15 Abs. 2, § 41 Abs. 1 S. 2, § 63 Abs. 1, § 352 Abs. 2 S. 1, § 352e Abs. 2 S. 1; BGB § 2361; RpflG § 16 Abs. 1 Nr. 7
    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle Rechtskraft erwachsen ist

  • IWW

    BGB § 2361; FamFG §§ 26, 68, 352e Abs. 3; RpflG § 16 Abs. 1 Nr. 7; RiVBetrAufh (Bayern) q § 1a Abs. 2
    BGB; FamFG; RpflG; RiVBetrAufh (Bayern)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle Rechtskraft erwachsen ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins mit dem Ziel dessen Einziehung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins mit dem Ziel dessen Einziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens nach Erteilung eines Erbscheins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 133
  • FamRZ 2017, 2079
  • Rpfleger 2017, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 03.08.2015 - 3 W 101/15

    Höferecht: Erbfolge und Anerbenrecht; Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17
    Maßgeblich sind allein die im Verfahren zum Ausdruck gebrachten unterschiedlichen Rechtspositionen (OLG Frankfurt FamRZ 2016, 852).
  • OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11

    Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17
    Jedenfalls muss dieser ergeben, an welchem Tag und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde (vgl. OLG München NJW-RR 2012, 523).
  • OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16

    Anforderungen an ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung - Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17
    Funktionell zuständig für die Entscheidung über die Einziehung des Erbscheins ist dann nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter (im Anschluss an OLG München Beschluss v. 13.9.2016 - 31 Wx 99/16).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Der Richter ist daher für das Verfahren über die Einziehung eines Erbscheins zuständig, wenn er - bei gleicher Tatsachenlage - im Erteilungsverfahren zuständig wäre (OLG München, Beschluss vom 16.03.2017, 31 Wx 92/17, zitiert nach juris).
  • OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21

    Zur Verteilung der funktionellen Zuständigkeit zwischen Richter und Rechtspfleger

    Maßgeblich sind allein die im Verfahren zum Ausdruck gebrachten unterschiedlichen Rechtspositionen (vgl. dazu Gierl in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage 352e Rn. 6; OLG München ZEV 2017, 331).
  • KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17

    Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung der Einziehung eines Erbscheines

    Der Beschwerdeführer muss dazu regelmäßig geltend machen, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen wird (OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Februar 2017 - I-15 W 31/17, FamRZ 2017, 2079; Meyer-Holz in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rz. 77).
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