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   OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16   

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https://dejure.org/2017,25564
OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16 (https://dejure.org/2017,25564)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2017 - 23 U 3246/16 (https://dejure.org/2017,25564)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 23 U 3246/16 (https://dejure.org/2017,25564)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 28 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5; BGB § 390, § 1047, § 2059 Abs. 2
    Ansprüche eines Miterben als Nachlassgläubiger gegen den Nachlass

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Miterben gegen den ungeteilten Nachlass

  • rewis.io

    Ansprüche eines Miterben als Nachlassgläubiger gegen den Nachlass

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Miterben gegen den ungeteilten Nachlass

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Miterben gegen den ungeteilten Nachlass

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngeldvorauszahlungen geleistet: Freistellungsanspruch wird zu Zahlungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Miterben gegen den ungeteilten Nachlass

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Denn aufgrund des gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher kann sich eine Verpflichtung zur Kostentragung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.2002, V ZB 24/01, juris Tz. 19).

    Dass der Nießbraucher vor der Beschlussfassung zur Höhe der Wohngeldzahlungen nicht befragt wurde (Seite 9 des Beklagtenschriftsatzes vom 23. Februar, Bl. 101 d.A.), berührt die Gültigkeit der Beschlussfassung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.2002, V ZB 24/01, juris Tz. 20), abgesehen davon, dass nicht ersichtlich ist, dass insoweit bei der Stimmabgabe die Interessen des Nießbrauchers nicht ausreichend berücksichtigt worden wären.

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Da der Beklagte bei der Errichtung der Urkunde unstreitig nicht mitgewirkt hat, kann er die Echtheit einer Urkunde grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11 -, juris).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Privaturkunden begründen, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben sind, vollen Beweis nur dafür, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind (§ 416 ZPO); dies setzt - was der Beklagte zu Recht rügt - nach § 420 ZPO die Vorlage der Urschrift voraus (BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - IX ZR 96/92 -, Rn. 26, juris).
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Der Eigentümer hat zwar auch nach bestandskräftigem Beschluss über die Jahresabrechnung das Recht auf Einsicht in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege (BayObLG, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 2Z BR 175/99 -, Rn. 14, juris), mit diesen Belegen lässt sich aber nicht ohne weiteres eine Abrechnung auf den Stichtag vornehmen.
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Der Kläger hatte aufgrund der Vereinbarung eines Nießbrauchs vom 21. Dezember 1995 gegen den Nießbraucher einen Freistellungsanspruch hinsichtlich der Wohngeldvorauszahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 23. Oktober 2014, der sich durch Zahlung des Klägers an die Hausverwaltung am 29. Dezember 2014 in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2016, VII ZR 266/14, juris Tz. 27; BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 334/11 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14

    Planungsfehlers des von einem Architekten beauftragten Fachplaners: Schaden und

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Der Kläger hatte aufgrund der Vereinbarung eines Nießbrauchs vom 21. Dezember 1995 gegen den Nießbraucher einen Freistellungsanspruch hinsichtlich der Wohngeldvorauszahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 23. Oktober 2014, der sich durch Zahlung des Klägers an die Hausverwaltung am 29. Dezember 2014 in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2016, VII ZR 266/14, juris Tz. 27; BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 334/11 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86

    Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Ein Miterbe kann als Nachlassgläubiger vor der Teilung gegen die übrigen Miterben Gesamthandklage nach § 2059 Abs. 2 BGB erheben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 227/86 -, Rn. 8 f., juris).
  • OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96

    Gesamthandklage auf Teilung des Nachlasses

    Auszug aus OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
    Bei einer - hier vorliegenden - Gesamthandklage, d.h. bei dem ausdrücklichen Verlangen des Miterbengläubigers "aus dem Nachlass" befriedigt zu werden, kommt eine Kürzung der geltend gemachten Forderung um den Anteil, der seiner Erbquote entspricht, nicht in Betracht (OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 19 W 40/96 -, juris).
  • OLG Koblenz, 11.03.2021 - 12 U 1634/20

    Berücksichtigung von Schriftsätzen in Anwaltsprozessen Verantwortung von

    Ist der Gläubiger, wie hier, selbst Miterbe, ist ein gegen ihn erlangter Titel entbehrlich (vgl. BGH NJW-RR 1988, NJW-RR Jahr 1988 Seite 710 OLG München BeckRS 2017, 117662 OLG Stuttgart NJW 1959, NJW 1959, 1735 ).
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