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   OLG München, 24.06.2016 - 9 U 3471/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58489
OLG München, 24.06.2016 - 9 U 3471/09 (https://dejure.org/2016,58489)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2016 - 9 U 3471/09 (https://dejure.org/2016,58489)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 9 U 3471/09 (https://dejure.org/2016,58489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    HOAI 2002 § 4 Abs. 4, § 51 Abs. 1 Nr. 6, 7, §§ 64, 66 Abs. 1
    HOAI 2002

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufträge über Gebäude und selbstständiges Ingenieurbauwerk sind getrennt abzurechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Ein oder mehrere Tragwerke?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufträge über Gebäude und selbstständiges Ingenieurbauwerk sind getrennt abzurechnen! (IBR 2017, 379)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 157/06

    Anforderungen an den Nachweis der Beauftragung eines Architekten mit den

    Auszug aus OLG München, 24.06.2016 - 9 U 3471/09
    Der BGH hat auch ausgeführt, es sei nicht so, dass die Beauftragung mit der Genehmigungsplanung "in der Regel" bedeute, dass die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 des § 151 HOAI erbracht werden sollten (BGH NJW 2008, 1880).

    Die Entscheidung des BGH BauR 2008, 543 steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG München, 24.06.2016 - 9 U 3471/09
    Eine Teilklage hemmt die Verjährung nur in Höhe des eingeklagten Betrags (Palandt, BGB, 75. Aufl., Rdn 16 zu § 204 m.w.N.), auch eine verdeckte Teilklage, bei der der Kläger nicht weiß, dass sein Anspruch höher ist als der eingeklagte Betrag (BGH NJW 2002, 2167).
  • OLG Köln, 16.12.2005 - 20 U 204/03

    § 4 HOAI kontra Dienstleistungsfreiheit?

    Auszug aus OLG München, 24.06.2016 - 9 U 3471/09
    Auch wenn Gebäude oder Ingenieurbauwerke übereinander angeordnet werden, können sie selbständig sein, wie für den Fall einer gemeinsamen Tiefgarage, auf der zwei getrennte Gebäude aufliegen (Korbion-Mantscheff-Seifert a.a.O, Rdn. 6, 6b zu § 22 HOAI; OLG Köln BauR 2007, 132).
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