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   OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14   

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https://dejure.org/2014,5996
OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14 (https://dejure.org/2014,5996)
OLG München, Entscheidung vom 31.03.2014 - 34 Wx 3/14 (https://dejure.org/2014,5996)
OLG München, Entscheidung vom 31. März 2014 - 34 Wx 3/14 (https://dejure.org/2014,5996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 1 Abs. 5, 3 Abs. 2, 4 Abs. 1, Abs. 2, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3
    Sondernutzungsrecht an eingehaustem Treppenaufgang eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts an einem Treppenaufgang zum Dachgeschoss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der nachträgliche Wegfall der Abgeschlossenheit von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum berührt Bestand und Umfang des in der Teilungserklärung ausgestalteten Wohnungseigentums nicht (BGHZ 146, 24); §§ 1 Abs. 5, 7 Abs. 3 WEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts an einem Treppenaufgang zum Dachgeschoss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentumserweiterung durch Einhausung des Treppenhauses eintragungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts an einer zur Dachgeschosswohnung führenden Treppe

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: Bauliche Veränderung bewirkt keine Umwandlung von Gemeinschaftseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragungsfähigkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Grundbuch (IMR 2014, 335)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 812
  • BauR 2014, 1361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14
    Weicht nun die tatsächliche - ursprüngliche oder aber nachträglich vorgenommene bzw. beabsichtigte - bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan ab (Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 10. Aufl. § 7 Rn. 32, nennt als Beispiel die Ausdehnung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum), so wird Sondereigentum von gemeinschaftlichem Eigentum auch dann nach dem durch Bezugnahme nach § 7 Abs. 3 WEG zum Grundbuchinhalt gewordenen Aufteilungsplan abgegrenzt, wenn sich die einzelnen Sondereigentumsräume nach dem Aufteilungsplan identifizieren lassen und ihre Abgrenzung untereinander und gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum nach dem Aufteilungsplan möglich ist oder bleibt (siehe BGH NZM 2004, 103/104, ZMR 2008, 897/898 je m. w. N.).

    Die mit oder ohne Erlaubnis der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Einbeziehung von Räumen (oder Raumbereichen), die im gemeinschaftlichem Eigentum stehen, in die Sondereigentumseinheit lässt kein (erweitertes) Sondereigentum entstehen (BayObLG Rpfleger 1993, 488), dies jedenfalls dann nicht, wenn die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich ist (BGH NZM 2004, 103/104; ZMR 2008, 897/898; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 3 Rn. 44; auch Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 46).

    Sondereigentum kann auch an durch bloße "Luftschranken" begrenzten Teilräumen bestehen (BGH ZMR 2008, 897/898).

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14
    Weicht nun die tatsächliche - ursprüngliche oder aber nachträglich vorgenommene bzw. beabsichtigte - bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan ab (Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 10. Aufl. § 7 Rn. 32, nennt als Beispiel die Ausdehnung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum), so wird Sondereigentum von gemeinschaftlichem Eigentum auch dann nach dem durch Bezugnahme nach § 7 Abs. 3 WEG zum Grundbuchinhalt gewordenen Aufteilungsplan abgegrenzt, wenn sich die einzelnen Sondereigentumsräume nach dem Aufteilungsplan identifizieren lassen und ihre Abgrenzung untereinander und gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum nach dem Aufteilungsplan möglich ist oder bleibt (siehe BGH NZM 2004, 103/104, ZMR 2008, 897/898 je m. w. N.).

    Die mit oder ohne Erlaubnis der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Einbeziehung von Räumen (oder Raumbereichen), die im gemeinschaftlichem Eigentum stehen, in die Sondereigentumseinheit lässt kein (erweitertes) Sondereigentum entstehen (BayObLG Rpfleger 1993, 488), dies jedenfalls dann nicht, wenn die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich ist (BGH NZM 2004, 103/104; ZMR 2008, 897/898; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 3 Rn. 44; auch Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 46).

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92

    Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14
    Die mit oder ohne Erlaubnis der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Einbeziehung von Räumen (oder Raumbereichen), die im gemeinschaftlichem Eigentum stehen, in die Sondereigentumseinheit lässt kein (erweitertes) Sondereigentum entstehen (BayObLG Rpfleger 1993, 488), dies jedenfalls dann nicht, wenn die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich ist (BGH NZM 2004, 103/104; ZMR 2008, 897/898; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 3 Rn. 44; auch Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 46).

    Demgemäß muss es den Wohnungseigentümern überlassen bleiben, ob sie die Maßnahme über eine Veränderung der Sondereigentumsverhältnisse nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG (siehe BayObLG Rpfleger 1993, 488/489) abwickeln oder aber ohne eigentumsrechtliche Änderung nur eine im Grundbuch eintragungsfähige Vereinbarung treffen, die ihr auf das Gemeinschaftseigentum bezogenes Verhältnis untereinander abweichend regelt (§ 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG).

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14
    Der nachträgliche Wegfall der Abgeschlossenheit von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum berührt Bestand und Umfang des in der Teilungserklärung ausgestalteten Wohnungseigentums ebenfalls nicht (siehe BGHZ 146, 241/246 f.m.w.N.); die Funktion des § 3 Abs. 2 WEG ist insoweit begrenzt (BGH a.a.O.).
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