Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
DepotG §§ 6, 8; BGB § 307
Wirksamkeit einer Entgeltklausel für Herausgabe im Eigentum des Depotinhabers befindlicher Wertpapiere bei Möglichkeit kostenloser Depotauflösung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit eines Entgelts für die Übertragung von Wertpapieren bei bestehendemDepotvertrag
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 19.07.2002 - 7 O 2180/02
- LG Nürnberg-Fürth, 18.10.2002 - 7 O 2108/02
- LG Nürnberg-Fürth, 18.10.2002 - 7 O 2180/02
- OLG Nürnberg, 06.05.2003 - 9 U 3928/02
- OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 457
- WM 2003, 1989
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.1991 - XI ZR 244/90
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausfertigung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
Der Bundesgerichtshof hat deshalb mit Urteil vom 7.5.1991 ( ZIP 1991, 857 = NJW 1991, 1953 , dazu EWiR 1991, 735 (Heinrichs) ) allgemeine Geschäftsbedingungen, die ein Entgelt für die Ausfertigung von Löschungsbewilligungen bei Grundpfandrechten vorsahen, für unwirksam erklärt. - BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93
Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und …
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
Mit seiner Entscheidung vom 30.11.1993 ( ZIP 1994, 21 = NJW 1994, 318 , dazu EWiR 1994, 105 (Hensen) ) hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf das genannte Urteil vom 7.5.1991 mit denselben Erwägungen Gebührenklauseln für unwirksam erklärt, die für private Girokunden Entgelte für Ein- bzw. Auszahlungen vorsahen. - BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95
BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
Mit Urteil vom 7.5.1996 (BGHZ 133, 10 = ZIP 1996, 1079, dazu EWiR 1996, 817 (Klaas) ) hat der Bundesgerichtshof jedoch Postenpreisklauseln für private Girokonten für zulässig erachtet, wenn dem Kunden zugleich mindestens 5 Freiposten im Monat gewährt werden. - BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00
BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
Ist dies nicht der Fall, können anfallende Kosten nicht auf Dritte abgewälzt werden, indem gesetzlich auferlegte Aufgaben in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden (BGH ZIP 2001, 504 = NJW 2001, 1419 , dazu EWiR 2001, 453 (Reiff) ). - BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
Mit Urteil vom 28.1.2003 (BKR 2003, 340) hat der Bundesgerichtshof schließlich entschieden, dass nicht jede Abweichung von der dispositiven gesetzlichen Regelung die Unwirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet.
- LG Köln, 12.11.2003 - 26 O 14/03 Hier wird die Sparkasse in einer über die Pflichten des Depotvertrages hinausgehenden Weise tätig, indem sie neben der Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere eine zusätzliche, allein dem Interesse und dem Verlangen des Kunden entsprechende Dienstleistung übernimmt, für die sie deshalb auch eine gesonderte Vergütung verlangen kann (in diesem Sinne auch Oberlandesgericht Nürnberg - Urteil vom 27.5.2003 - Aktenzeichen: 9 U 3928/02).