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   OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13   

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https://dejure.org/2014,40940
OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13 (https://dejure.org/2014,40940)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.02.2014 - 1 U 45/13 (https://dejure.org/2014,40940)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 1 U 45/13 (https://dejure.org/2014,40940)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Anästhesieverfahren in der Geburt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Anästhesieverfahren in der Geburt

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Anästhesieverfahren in der Geburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Sie habe auf Grund ihres Zustandes im Kreißsaal auch nicht mehr über die mit der PDA verbundenen Risiken aufgeklärt werden und damit ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausüben können (vgl. zur notwendigen Risikoaufklärung BGH NJW 1992, 754, 755; 1989, 1533; 2006, 2108 f.; Borgmann NJW 2010, 3190 m.w.N.).

    Für die Aufklärungspflicht kommt es nicht darauf an, wie oft ein bestimmtes Risiko eintritt, sondern maßgeblich sind das dem Eingriff spezifisch anhaftende nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende Risiko und die Schwere der damit verbundenen Folgen für die weitere Lebensführung der Klägerin und des Kindes (BGH NJW 1984, 1395, 1396; 2006, 2108, 2109 m.w.N.; 2010, 3230, 3231 ; 2011, 375 ; Palandt/Weidenkaff, § 630e Rdn. 3; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 521; Borgmann NJW 2010, 3190, 3191).

    Hinzu kommt, dass die Prüfungs- und Aufklärungspflicht umso weiter geht, je weniger der Eingriff aus Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten erscheint (BGH NJW 2006, 2108 m.w.N.).

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Dieses Vorbringen überging das Landgericht vollständig (Art. 103 Abs. 1 GG), obwohl es auf der Hand liegt, dass die Klägerin unter der Geburt mit Sicherheit in einen Zustand geriet, der es ihr nicht mehr erlaubte, einem Aufklärungsgespräch zu folgen und das Für und Wider eines Eingriffs abzuwägen (BGH NJW 1992, 2351, 2352; 1993, 2372, 2373; 1998, 1784, 1785; Laufs/Hiersche NJW 1993, 2375).

    Deshalb sind die Aufklärung und das Einholen der Einwilligung erst dann erforderlich, wenn deutliche Anzeichen für eine Entwicklung des Geburtsvorgangs hin zu einer zu rechtfertigenden Behandlungsalternative, hier in Richtung der PDA, bestehen (BGH NJW 1993, 2372, 2374; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.7. 2008, 4 U 115/07 - BeckRS 2008, 19112).

    Kann die Mutter unter der Geburt nicht mehr über das Legen einer PDA entscheiden, ist für die Rechtfertigung des Eingriffs der mutmaßliche Wille der Patientin ausschlaggebend (BGH NJW 1993, 2372, 2374; Martis/Winkhart, Rdn. A1875).

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Dieses Vorbringen überging das Landgericht vollständig (Art. 103 Abs. 1 GG), obwohl es auf der Hand liegt, dass die Klägerin unter der Geburt mit Sicherheit in einen Zustand geriet, der es ihr nicht mehr erlaubte, einem Aufklärungsgespräch zu folgen und das Für und Wider eines Eingriffs abzuwägen (BGH NJW 1992, 2351, 2352; 1993, 2372, 2373; 1998, 1784, 1785; Laufs/Hiersche NJW 1993, 2375).

    Zur Einwilligung der Klägerin in die PDA und damit zur Aufklärung über die mit der Anästhesie verbundenen Risiken bestand vor dem Geburtsvorgang kein Raum (vgl. zum Grundsatz der frühestmöglichen Patientenaufklärung BGH NJW 1992, 2351 f.).

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Für die Aufklärungspflicht kommt es nicht darauf an, wie oft ein bestimmtes Risiko eintritt, sondern maßgeblich sind das dem Eingriff spezifisch anhaftende nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende Risiko und die Schwere der damit verbundenen Folgen für die weitere Lebensführung der Klägerin und des Kindes (BGH NJW 1984, 1395, 1396; 2006, 2108, 2109 m.w.N.; 2010, 3230, 3231 ; 2011, 375 ; Palandt/Weidenkaff, § 630e Rdn. 3; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 521; Borgmann NJW 2010, 3190, 3191).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Sie habe auf Grund ihres Zustandes im Kreißsaal auch nicht mehr über die mit der PDA verbundenen Risiken aufgeklärt werden und damit ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausüben können (vgl. zur notwendigen Risikoaufklärung BGH NJW 1992, 754, 755; 1989, 1533; 2006, 2108 f.; Borgmann NJW 2010, 3190 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Für die Aufklärungspflicht kommt es nicht darauf an, wie oft ein bestimmtes Risiko eintritt, sondern maßgeblich sind das dem Eingriff spezifisch anhaftende nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende Risiko und die Schwere der damit verbundenen Folgen für die weitere Lebensführung der Klägerin und des Kindes (BGH NJW 1984, 1395, 1396; 2006, 2108, 2109 m.w.N.; 2010, 3230, 3231 ; 2011, 375 ; Palandt/Weidenkaff, § 630e Rdn. 3; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 521; Borgmann NJW 2010, 3190, 3191).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Dieses Vorbringen überging das Landgericht vollständig (Art. 103 Abs. 1 GG), obwohl es auf der Hand liegt, dass die Klägerin unter der Geburt mit Sicherheit in einen Zustand geriet, der es ihr nicht mehr erlaubte, einem Aufklärungsgespräch zu folgen und das Für und Wider eines Eingriffs abzuwägen (BGH NJW 1992, 2351, 2352; 1993, 2372, 2373; 1998, 1784, 1785; Laufs/Hiersche NJW 1993, 2375).
  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Sie habe auf Grund ihres Zustandes im Kreißsaal auch nicht mehr über die mit der PDA verbundenen Risiken aufgeklärt werden und damit ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausüben können (vgl. zur notwendigen Risikoaufklärung BGH NJW 1992, 754, 755; 1989, 1533; 2006, 2108 f.; Borgmann NJW 2010, 3190 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 188/82

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Diagnoseeingriff

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Für die Aufklärungspflicht kommt es nicht darauf an, wie oft ein bestimmtes Risiko eintritt, sondern maßgeblich sind das dem Eingriff spezifisch anhaftende nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende Risiko und die Schwere der damit verbundenen Folgen für die weitere Lebensführung der Klägerin und des Kindes (BGH NJW 1984, 1395, 1396; 2006, 2108, 2109 m.w.N.; 2010, 3230, 3231 ; 2011, 375 ; Palandt/Weidenkaff, § 630e Rdn. 3; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 521; Borgmann NJW 2010, 3190, 3191).
  • OLG Bamberg, 28.07.2008 - 4 U 115/07

    Arzthaftung: "Vorverlagerung" der Pflicht zur Aufklärung über die

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 U 45/13
    Deshalb sind die Aufklärung und das Einholen der Einwilligung erst dann erforderlich, wenn deutliche Anzeichen für eine Entwicklung des Geburtsvorgangs hin zu einer zu rechtfertigenden Behandlungsalternative, hier in Richtung der PDA, bestehen (BGH NJW 1993, 2372, 2374; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.7. 2008, 4 U 115/07 - BeckRS 2008, 19112).
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