Rechtsprechung
OLG Naumburg, 16.08.2011 - 9 U 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 387 BGB, § 389 BGB, § 535 Abs 2 BGB, § 556 Abs 3 BGB, § 566 BGB
Gewerberaummiete: Aufrechnung mit erwartetem Guthaben aus Betriebkostenabrechnung gegen Mietrückstände - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichstellung von Mietverhältnissen nach Eigentumswechsel mit den Fällen beendeter Mietverhältnisse hinsichtlich Rückzahlungsanspruch der Nebenkostenpauschale bei nicht fristgerechter Abrechnung
- mietrechtsiegen.de
Aufrechnung mit erwartetem Guthaben aus Betriebskostenabrechnung gegen Mietrückstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 556 Abs. 3
Gleichstellung von Mietverhältnissen nach Eigentumswechsel mit den Fällen beendeter Mietverhältnisse hinsichtlich Rückzahlungsanspruch der Nebenkostenpauschale bei nicht fristgerechter Abrechnung - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter kann seine Vorauszahlungen vom säumigen Vermieter verlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gewerberaummiete: Aufrechnung von Mietrückstände mit erwartetem Guthaben aus Betriebkostenabrechnung ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlungen bei Eigentumswechsel! (IMR 2012, 22)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 21.12.2010 - 10 O 1171/10
- OLG Naumburg, 16.08.2011 - 9 U 16/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus OLG Naumburg, 16.08.2011 - 9 U 16/11
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09. März 2005, Az.: VIII ZR 57/04, gelte der Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Betriebskostenvorauszahlungen zwar ausdrücklich nur für beendete Mietverhältnisse.Dies widerspreche den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere in der Entscheidung vom 09. März 2005, Az.: VIII ZR 57/04.
Insbesondere ist er nicht gezwungen, den mit der Abrechnung säumigen Vermieter auf Erteilung der Abrechnung zu verklagen (BGH, Urteil vom 09. März 2005, Az.: VIII ZR 57/04).
Ein völliger Verlust des Aufwendungsersatzanspruches des Vermieters auch im Falle verspäteter Abrechnung ist weder mit dem Wortlaut des § 556 Abs. 3 BGB noch mit dem entsprechenden Schutzzweck, der auch für den Bereich des Gewerbemietrechts gilt, zu vereinbaren (BGH, Entscheidung vom 09. März 2005, Az.: VIII ZR 57/04).
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05
Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus OLG Naumburg, 16.08.2011 - 9 U 16/11
Der Rückzahlungsanspruch besteht hingegen nicht bei laufenden Mietverhältnissen, weil dem Mieter bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht und er bereits durch dieses Druckmittel hinreichend geschützt ist (BGH, Urteil vom 29. März 2006, Az.: VIII ZR 191/05). - BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse
Auszug aus OLG Naumburg, 16.08.2011 - 9 U 16/11
Hierdurch soll Rechtsklarheit geschaffen und das ungereimte Ergebnis vermieden werden, dass eine vor dem Eigentumswechsel fällig gewordene Abrechnungspflicht beim bisherigen Vermieter verbleibt, während Nachzahlungen und Erstattungen, deren Vorbereitung und Berechnung die Abrechnung dient, dem Erwerber zustehen bzw. von diesem zu erbringen sein soll (BGH, Urteil vom 14. September 2000, Az.: III ZR 211/99). - LG Magdeburg, 21.12.2010 - 10 O 1171/10
Veräußerung vermieteter Gewerberäume: Aufrechnung des Mieters gegen einen …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.08.2011 - 9 U 16/11
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg, Gesch.-Nr.: 10 O 1171/10 *287*, abgeändert:.