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   OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20   

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https://dejure.org/2021,1098
OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20 (https://dejure.org/2021,1098)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.01.2021 - 1 Ss 221/20 (https://dejure.org/2021,1098)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 1 Ss 221/20 (https://dejure.org/2021,1098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, Verfahrenrüge, Ladungsmangel

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 StPO; § 329 Abs. 1 StPO; § 344 StPO; § 178 ZPO; § 37 Abs. 1 StPO; § 329 Abs. 1 StPO; § 117 Abs. 1 S. 1 RiStBV
    Verwerfungsurteil nach unentschuldigtem Fehlen in der Hauptverhandlung; Wirksame Ersatzzustellung der Ladung zur Hauptverhandlung; Unzureichende Begründung zu nicht erhaltener Ladung zur Hauptverhandlung

  • strafrechtsiegen.de

    Berufungsverhandlung - Verwerfungsurteil - Ladungsmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Strafverfahren wegen Diebstahl und Hehlerei: Geltendmachung von Ladungsmängeln im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    Verwerfungsurteil nach unentschuldigtem Fehlen in der Hauptverhandlung Wirksame Ersatzzustellung der Ladung zur Hauptverhandlung Unzureichende Begründung zu nicht erhaltener Ladung zur Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge: Berufungsverwerfung (§ 329 StPO) wegen Ausbleibens, Ladungsmangel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Wohnsitz; Wohnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20
    Erst dann, wenn die Revisionsschrift diesen Anforderungen gerecht wird, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen, ob die Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.1986 - 1 StR 207/86, NJW 1987, 1776 ; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8).

    Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn der Angeklagte in dieser Einrichtung im Zeitpunkt der Zustellung nicht seinen räumlichen Lebensmittelpunkt gehabt (vgl. vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 RVs 107/18, StraFo 2019, 21), dort also weder gelebt noch insbesondere geschlafen hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; Schultzky, in: Zöller, ZPO33, § 178 Rn. 20).

    Vor diesem Hintergrund reicht die bloße Behauptung, dass der Eingang der Ladung bei der DROBS nicht registriert und diese auch nicht an ihn weitergeleitet worden sei, als Revisionsvorbringen nicht aus, was zur Folge hat, dass die Verfahrensrüge insgesamt unzulässig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114 ).

    Solche sind hier indes weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2006 - 5 Ss 570/05

    Revision gegen die Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111 f.).

    Erst dann, wenn die Revisionsschrift diesen Anforderungen gerecht wird, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen, ob die Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.1986 - 1 StR 207/86, NJW 1987, 1776 ; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111 f.).

    Wird für die Ladung der zwar nicht gesetzlich vorgeschriebene, aber in Nr. 117 Abs. 1 Satz 1 RiStBV empfohlene Weg der Zustellung gewählt und erfolgt diese in Form der Ersatzzustellung, dann ist es für die Wirksamkeit einer ordnungsgemäßen Ladung als Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ohne Belang, ob der Angeklagte das Schriftstück tatsächlich erhalten und zur Kenntnis genommen hat; es genügt, dass ihm in einer den Anforderungen verfahrens-, insbesondere zustellungsrechtlicher Vorschriften genügenden Weise Gelegenheit dazu gegeben worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245).

  • KG, 16.06.2008 - 1 Ss 44/08

    Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111 f.).

    Solche sind hier indes weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111).

  • OLG Köln, 12.06.2018 - 1 RVs 107/18

    Gerichtspost in die Wärmestube

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20
    Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn der Angeklagte in dieser Einrichtung im Zeitpunkt der Zustellung nicht seinen räumlichen Lebensmittelpunkt gehabt (vgl. vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 RVs 107/18, StraFo 2019, 21), dort also weder gelebt noch insbesondere geschlafen hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; Schultzky, in: Zöller, ZPO33, § 178 Rn. 20).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20
    Erst dann, wenn die Revisionsschrift diesen Anforderungen gerecht wird, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen, ob die Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.1986 - 1 StR 207/86, NJW 1987, 1776 ; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 Ss 359/04, NStZ-RR 2005, 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2003 - 5 Ws 75/02

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20
    Mit anderen Worten, angesichts der Tatsache, dass der (erst- wie zweitinstanzlichen) Postzustellungsurkunde bei der Ersatzzustellung hinsichtlich des tatsächlichen Lebensmittelpunkts des Adressaten zwar nicht die volle Beweiskraft des § 418 ZPO, immerhin aber eine Indizwirkung zukommt, hätte diese Wirkung auch im Rechtsmittelverfahren - wie hier - im Fall der Geltendmachung nicht offen- oder aktenkundiger Ladungsmängel durch die schlüssige und plausible Darlegung konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte entkräftet werden müssen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2003 - 5 Ws 75/02, juris Rn. 5 f.).
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