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   OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12   

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https://dejure.org/2013,56132
OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12 (https://dejure.org/2013,56132)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.01.2013 - 3 U 88/12 (https://dejure.org/2013,56132)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 3 U 88/12 (https://dejure.org/2013,56132)
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  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    Die Hinnahme derartiger, seitens der Geschädigten nicht geschuldeter, Vertragsstrafen auslösender und ihrem geschäftlichen Ruf bei den Fahrgästen abträglicher Einschränkungen ihres Fahrbetriebes würde den Schädiger nämlich nicht entlasten (vgl. BGHZ 70, 199 Juris Rn. 19).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass die Vorhaltekosten gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zu schätzen sind (BGHZ 70, 199).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    Der Grund für die Ersatzpflicht liegt darin, dass die durch die Beschädigung entgangenen Nutzungen eines Fahrzeugs in Abgrenzung zu § 253 Abs. 1 BGB als solche einen Vermögenswert darstellen, mithin - hier konkret infolge der Vorhaltekosten - "kommerzialisiert" sind (vgl. GrS BGHZ 98, 212).
  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    Als Beweismaß genügt bereits eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der behaupteten Tatsachen (vgl. BGH NJW 1993, 734; 2000, 509; Grüneberg, in: Palandt, 71. Aufl., vor § 249 Rn. 136).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    Als Beweismaß genügt bereits eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der behaupteten Tatsachen (vgl. BGH NJW 1993, 734; 2000, 509; Grüneberg, in: Palandt, 71. Aufl., vor § 249 Rn. 136).
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    Das heißt, von der erforderlichen haftungsausfüllenden Kausalität ist schon dann auszugehen, wenn ein solcher Zusammenhang überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 1959, 1079; 2000; 509; Grüneberg, ebenda).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    Sollte im Einzelfall nicht ein Fahrzeug aus der Betriebsreserve eingesetzt worden sein, wäre vielmehr auf die entsprechenden Vorhaltekosten gerade für das beschädigte und zeitweise ungenutzte Fahrzeug selbst abzustellen (BGH, a. a. O.; vgl. auch BGHZ 56, 214).
  • BGH, 10.06.1958 - VI ZR 120/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    An Beweisanträge und die Beweislastverteilung ist das Gericht nicht gebunden (vgl. BGH NJW 1958, 1579; VersR 1962, 1099; Grüneberg, a. a. O.).
  • BGH, 28.06.1962 - III ZR 166/60

    Schadensersatz wegen schuldhaft amtspflichtwidriger Versagung oder Verzögerung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
    An Beweisanträge und die Beweislastverteilung ist das Gericht nicht gebunden (vgl. BGH NJW 1958, 1579; VersR 1962, 1099; Grüneberg, a. a. O.).
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