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   OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12   

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https://dejure.org/2013,4065
OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12 (https://dejure.org/2013,4065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.01.2013 - 1 Ss 183/12 (https://dejure.org/2013,4065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 1 Ss 183/12 (https://dejure.org/2013,4065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 GewSchG; § 1 Abs. 2 GewSchG; § 4 GewSchG; § 121 GVG
    Anforderungen an eine strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz; Prüfungskompetenz der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Anordnung durch das Strafgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz; Prüfungskompetenz der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Anordnung durch das Strafgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Anordnung durch das Strafgericht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewaltschutzgesetz-Strafbarkeit nur bei rechtmäßiger Anordnung nach Gewaltschutzgesetz?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12

    Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    Es hat damit das Tatbestandsmerkmal der Vollstreckbarkeit der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG ergangenen Anordnung in der erforderlichen Weise (vgl. BGH, Beschluss v. 10.05.2012, 4 StR 122/12, FamRZ 2012, 1216) festgestellt.

    In seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 (4 StR 122/12, FamRZ 2012, 1216) hat er sich mit dieser Frage - entgegen der Zitierung als Beleg für das Erfordernis einer materiellen Prüfung in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft , S .3 oben - nicht auseinandergesetzt, sondern die Verurteilung nach § 4 GewSchG auf Grund der - anders als hier - fehlenden Feststellungen zur Vollstreckbarkeit der Anordnung aufgehoben.

  • OLG Celle, 13.02.2007 - 32 Ss 2/07

    Strafverfolgung nach § 4 Gewaltschutzgesetz (GewaltSchG) bei Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    13 Der Senat sieht sich an einer Verwerfung der Revision indessen gehindert durch die Entscheidungen des OLG Hamm (Beschluss v. 02.03.2006, 3 Ss 35/06, NStZ 2007, 486), des OLG Celle (Urteil v. 13.02.2007, 32 Ss 2/07, NStZ 2007, 485) und des Hanseatischen OLG Hamburg (Beschluss v. 29.04.2010, 1 Ss 77/09, bei juris), wonach eine Bestrafung gemäß § 4 GewSchG auch die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Gewaltschutzanordnung erfordere.

    Das OLG Celle hat sich dem in seinem Urteil vom 13. Februar 2007 (32 Ss 2/07, NStZ 2007, 485) angeschlossen.

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 3 Ss 35/06

    Gewaltschutzgesetz; materielle Rechtmäßigkeit; Anordnung; Überprüfung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    13 Der Senat sieht sich an einer Verwerfung der Revision indessen gehindert durch die Entscheidungen des OLG Hamm (Beschluss v. 02.03.2006, 3 Ss 35/06, NStZ 2007, 486), des OLG Celle (Urteil v. 13.02.2007, 32 Ss 2/07, NStZ 2007, 485) und des Hanseatischen OLG Hamburg (Beschluss v. 29.04.2010, 1 Ss 77/09, bei juris), wonach eine Bestrafung gemäß § 4 GewSchG auch die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Gewaltschutzanordnung erfordere.

    Das OLG Hamm vertritt in seinem Beschluss vom 2. März 2006 (3 Ss 35/06, NStZ 2007, 486) die Ansicht, dieses Erfordernis sei aus den Gesetzesmaterialien herzuleiten.

  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09

    Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    13 Der Senat sieht sich an einer Verwerfung der Revision indessen gehindert durch die Entscheidungen des OLG Hamm (Beschluss v. 02.03.2006, 3 Ss 35/06, NStZ 2007, 486), des OLG Celle (Urteil v. 13.02.2007, 32 Ss 2/07, NStZ 2007, 485) und des Hanseatischen OLG Hamburg (Beschluss v. 29.04.2010, 1 Ss 77/09, bei juris), wonach eine Bestrafung gemäß § 4 GewSchG auch die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Gewaltschutzanordnung erfordere.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg teilt in seinem Beschluss vom 29. April 2010 (1 Ss 77/09, bei juris) diese Ansicht.

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    Diese Frage muss aus der Norm selbst beantwortet werden (BVerfG, Beschluss v. 01.12.1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 - BVerfGE 87, 399).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    Zuzustimmen ist dem OLG Hamburg allerdings darin, dass es sich bei § 4 GewSchG um eine Blankettnorm handelt, deren Verbotsgehalt sich aus der zugrunde liegenden zivilgerichtlichen Entscheidung ergibt (vgl. BGH, Urteil v. 15.03.2007, 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    Dabei kann sich auch ergeben, dass eine vollziehbare Vorentscheidung durch den Strafrichter als gegeben hinzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.06.1989, 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244).
  • BGH, 18.01.2011 - 4 ARs 27/10

    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
    Abgesehen davon, dass der historische Wille des Gesetzgebers ohnehin nicht alleiniges Auslegungskriterium sein kann, wäre dieser jedenfalls mit Inkrafttreten des FamFG als überholt anzusehen und damit nicht mehr beachtlich (vgl. BGH, Beschluss v. 18.01.2011, ARs 27/10, NStZ-RR 2011, 139).
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