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   OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06   

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https://dejure.org/2006,7025
OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06 (https://dejure.org/2006,7025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 8 U 149/06 (https://dejure.org/2006,7025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 8 U 149/06 (https://dejure.org/2006,7025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsausschluss für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude; Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 635 BGB
    Wirksamkeit eines formelhaften Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude in einem notariellen Individualvertrag; Rechtsfolgen des Unterlassens einer ausführlichen Belehrung über die Haftungsfreizeichnung beim Erwerb eines neu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines formelhaften Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude in einem notariellen Individualvertrag; Rechtsfolgen des Unterlassens einer ausführlichen Belehrung über die Haftungsfreizeichnung beim Erwerb eines neu ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 633

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 633
    Unwirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude in einem notariellen Individualvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluss beim Individual-Bauträgervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Evergreen: Gewährleistungsausschluss beim Individual-Bauträgervertrag ohne Belehrung wirksam? (IBR 2008, 519)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1497
  • BauR 2008, 1672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1988, 135 = BGHZ 101, 350, 352. NJW 1989, 2748, 2749. NJW 2005, 1115, 1116. vgl. weiter Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 637 Rn. 5, § 633 Rn. 4) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 101, 350, 353 ff = NJW 1988, 135 f. BGH NJW 1989, 2748, 2749) ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.

    Der Veräußerer, hier also die Beklagte zu 1), muss darlegen und beweisen, dass der Notar die Erwerber ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt hat (vgl. BGH NJW 1989, 2748, 2750).

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1988, 135 = BGHZ 101, 350, 352. NJW 1989, 2748, 2749. NJW 2005, 1115, 1116. vgl. weiter Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 637 Rn. 5, § 633 Rn. 4) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 101, 350, 353 ff = NJW 1988, 135 f. BGH NJW 1989, 2748, 2749) ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1988, 135 = BGHZ 101, 350, 352. NJW 1989, 2748, 2749. NJW 2005, 1115, 1116. vgl. weiter Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 637 Rn. 5, § 633 Rn. 4) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2023 - 15 U 228/21

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei Ansprüchen des Erwerbers eines neu

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86 -, BGHZ 101, 350-356, Rn. 7; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2006 - 8 U 149/06 -, Rn. 48, juris) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, wenn deren Errichtung nicht zu lange zurückliegt (BeckOGK/Rast, 1.4.2023, BGB § 639 Rn. 84; BGH NJW 2016, 2878 Rn. 21: bis zwei Jahre Anwendung von Werkvertragsrecht).

    Die allein in den notariellen Verträgen mit den Klägern zu 2) und zu 3) bzw. den Klägern zu 4) und zu 5) enthaltenen formelhaften Ausschlüsse/ Einschränkungen der Gewährleistung für Sachmängel sind auch in einem notariellen Individualvertrag, auch dann, wenn die Regelungen vom nicht durch den Bauträger hinzugezogene Notar stammen, gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86 -, BGHZ 101, 350-356, Rn. 10; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2006 - 8 U 149/06 -, Rn. 49, juris; Kniffka/Koeble, Teil 10 Formen des Bauens und Vertragsarten; Baumodelle und Bauträgervertrag Rn. 232-236, beck-online m. w. N.).

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