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   OLG Rostock, 11.10.2005 - I Ws 287/05   

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https://dejure.org/2005,10562
OLG Rostock, 11.10.2005 - I Ws 287/05 (https://dejure.org/2005,10562)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.10.2005 - I Ws 287/05 (https://dejure.org/2005,10562)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - I Ws 287/05 (https://dejure.org/2005,10562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Entnahme von Körperzellen eines Beschuldigten; Anforderungen an die Feststellung der sog. "Negativprognose"; Negativprognose bei Sexualdelikten

  • Judicialis

    StPO § 81 f; ; StPO § 81 g; ; StPO § 81 g Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 465 Abs. 1; ; DNA-IdentifizierungsG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OLG Rostock, 11.10.2005 - I Ws 287/05
    Maßstab ist vielmehr das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (vgl. BVerfG NStZ 2001, 328; OLG Köln NStZ-RR 2002, 306).
  • OLG Köln, 23.07.2002 - 2 Ws 336/02
    Auszug aus OLG Rostock, 11.10.2005 - I Ws 287/05
    Maßstab ist vielmehr das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (vgl. BVerfG NStZ 2001, 328; OLG Köln NStZ-RR 2002, 306).
  • OLG Hamm, 04.03.2004 - 4 Ws 722/03

    DNA-Identitätsfeststellung; Voraussetzungen, Prognosemaßstab; Bewährungsstrafe

    Auszug aus OLG Rostock, 11.10.2005 - I Ws 287/05
    Für die Prognose können greifbare Anhaltspunkte dafür genügen, dass es sich bei der Anlasstat z. B. nicht um eine auf besondere Lebensumstände zurückzuführende Entgleisung gehandelt hat, sondern dass vielmehr aufgrund der Persönlichkeit des Betroffenen weitere vergleichbare Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten sind (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2004 - 4 Ws 722/03 - zit. juris).
  • LG Arnsberg, 23.01.2006 - 2 Qs 1/06

    Beantragung der Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung einer

    Die Verdachtsschwelle des hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts muss nicht erreicht sein ( vgl. OLG Rostock, Beschluß vom 11.10.2005, I Ws 287/05 ).
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