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   OLG Rostock, 17.08.2005 - I Ws 297/05   

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https://dejure.org/2005,10899
OLG Rostock, 17.08.2005 - I Ws 297/05 (https://dejure.org/2005,10899)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.08.2005 - I Ws 297/05 (https://dejure.org/2005,10899)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. August 2005 - I Ws 297/05 (https://dejure.org/2005,10899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Haftgrundes der Flucht; Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 120 Abs. 1; ; StPO § 310 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 1 Satz 2 § 120 Abs. 1 § 310 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2005 - I Ws 297/05
    Dieser Haftgrund besteht, wenn der Beschuldigte nach der Tat seine Wohnung aufgibt, ohne eine neue zu beziehen, sodass er für die Ermittlungsbehörden und Gerichte unerreichbar und ihrem Zugriff entzogen ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1997, 2965).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1993 - 3 Ws 743/92

    Aufhebung eines Haftbefehls; Strafe in Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2005 - I Ws 297/05
    Insoweit hat immer eine an den konkreten Besonderheiten des Einzelfalls orientierte Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen, schematische Lösungen verbieten sich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. § 112 Rdz. 8 ff. m. w. N.; OLG Düsseldorf StV 1994, 86 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 02.06.1993 - 1 Ws 96/93

    Anordnung der Untersuchungshaft; Verstoß gegen Übermaßverbot; Verhängung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2005 - I Ws 297/05
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft als Beleg für die Zulässigkeit der Berücksichtigung der vorstehenden Erwägung herangezogene Entscheidung OLG Frankfurt StV 1993, 594 bezog sich zum einen auf einen anders gelagerten Fall, nämlich die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs von Untersuchungshaft nach § 120 Abs. 1 StPO.
  • KG, 14.05.1999 - 4 Ws 125/99
    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2005 - I Ws 297/05
    Dabei muss der Erfolg der Strafverfahrensverhinderung vom Beschuldigten nicht notwendig beabsichtigt sein, sondern es reicht aus, dass er diesen Erfolg als Konsequenz seines Handelns bewusst in Kauf nimmt (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 14.05.1999 - 4 Ws 125/99 -).
  • LG Landshut, 24.03.2016 - J Qs 76/16

    Beschwerde erfolgreich - Voraussetzung für den Erlass des beantragten Haftbefehls

    Mildere Mittel wie die Ausschreibung des Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung im BZR oder die Durchführung des Strafbefehlsverfahrens unter Zuhilfenahme der unterzeichneten Zustellungsvollmacht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 17.08.2005, I Ws 297/05) greifen im vorliegenden Fall nicht.
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