Rechtsprechung
OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen verzögerter Erfüllung der vertraglichen Pflichten; Pflicht des Schuldners zur Anzeige der Behinderung der ordnungsgemäßen Bauleistungsausführung; Behinderung der Ausführung der Bauleistung durch Witterungseinflüsse
- Wolters Kluwer
- Judicialis
AGBG § 9; ; VOB/B § 6 Ziff. 2 Abs. 1; ; VOB/B § 6 Nr. 1; ; VOB/B § 6 Nr. 2; ; VOB/B § 6 Ziff. 2 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Ziff. 5 Abs. 3; ; BGB § 284 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 341 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauverzögerung durch verspätete Übergabe eines Ausführungsplans - Folgen der unterbliebenen Anzeige einer Behinderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Planlieferverzug und Vertragsstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Planungsterminverzug muss keine Auswirkungen haben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Planlieferverzug und Vertragsstrafe (IBR 2006, 15)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 19.09.2003 - 9 O 107/00
- OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 19/04
Papierfundstellen
- BauR 2006, 577
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 19/04
Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Begrenzung bis zu einem Prozentsatz von maximal 5 % angemessen ist, ist auf den vorliegenden (Alt)Vertrag nicht anzuwenden (BGH NJW 2003, 1805, 1809). - KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03
Kartellschadensersatz: Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch …
Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 19/04
Das genannten Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 04.02.2004, Az: 2 U 17/03 - ist nicht einschlägig, weil der Auftraggeber in dem dort zu entscheidenden Fall vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist Verzögerungen als vom Auftragnehmer nicht zu vertreten anerkannt hatte. - BGH, 08.03.1979 - VII ZR 9/78
Anpassung eines Festpreises wegen gestiegener Lohnkosten
Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 19/04
Dabei können als offenkundig nicht solche Tatsachen gelten, die zu einer - gemessen auch am Auftragsumfang - verhältnismäßig kurzen und nicht unüblichen Verzögerung der Bauausführung führen, und zwar sogar dann, wenn diese Umstände vom Auftraggeber zu vertreten sind (BGH BauR 1979, 245). - OLG Köln, 01.12.1980 - 22 U 73/80
Anforderungen an Behinderungsanzeige
Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 19/04
Gleiches gilt, wenn bei einem größeren Bauvorhaben einzelne Pläne nicht rechtzeitig übergeben werden (OLG Köln, BauR 1981, 472).
- OLG Brandenburg, 19.06.2013 - 4 U 158/11
VOB-Bauvertrag: Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung
War aber eine Behinderungsanzeige der Beklagten danach im Hinblick auf hier in Rede stehenden Behinderungen von vornherein entbehrlich, bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob die Entscheidung des OLG Rostock vom 29.12.2004 (- 3 U 19/04 - Rn. 26/27) dahin zu verallgemeinern ist, dass eine Verlängerung der für eine Vertragsstrafe zugrunde zu legenden Ausführungsfrist nicht in Betracht kommt, wenn mangels Behinderungsanzeige die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung gemäß § 6 Ziff. 2 Abs. 1 VOB/B nicht vorliegen (…so wohl Werner/Pastor, a.a.O. Rn. 2594).