Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16670
OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15 (https://dejure.org/2015,16670)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.04.2015 - 9 WF 13/15 (https://dejure.org/2015,16670)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. April 2015 - 9 WF 13/15 (https://dejure.org/2015,16670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Mitarbeiterin des Jugendamts im Hinblick auf das Sozialgeheimnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Mitarbeiterin des Jugendamts im Hinblick auf das Sozialgeheimnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2740
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Saarbrücken, 30.10.2014 - 54 F 294/12

    Abstammungsverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht einer Mitarbeiterin der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15
    Auf die sofortige Beschwerde des verfahrensbetroffenen Kindes wird der Beschluss im Zwischenstreit des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 30. Oktober 2014 - 54 F 294/12 AB - aufgehoben.

    Der Antragsteller hat mit dem im Juli 2012 eingeleiteten Verfahren 54 F 294/12 AB des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken darauf angetragen festzustellen, nicht der Vater des Kindes D. O. zu sein.

    Nachdem die Zeugin in der mündlichen Verhandlung vom 22. Mai 2014 nach Belehrung wegen der Gefahr, sich strafbar zu machen, von einem ihr zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, hat das Familiengericht im Zwischenstreit über die Rechtmäßigkeit der Zeugnisverweigerung durch Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 54 F 294/12 AB - die Weigerung der Zeugin H. H., zu dem mit Beschluss vom 22. Mai 2014 bestimmten Beweisthema auszusagen, für rechtmäßig erklärt.

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15
    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verleiht allerdings keinen Anspruch auf Verschaffung von Kenntnissen über die eigene Abstammung, schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen (BVerfG, Urt. v. 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05, BVErfGE 117, 202; Beschl. v. 26. April 1994, 1 BvR 1299/89, 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, j.m.w.N.; BGH, zuletzt Urt. v. 28. Januar 2015, XII ZR 201/13, FamRZ 2015, 642, m.z.w.N.).

    Soweit der Bundesgerichtshof zu Gunsten des mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugten Kindes auf der Grundlage des Behandlungsvertrages aus Treu und Glauben einen Auskunftsanspruch gegen den Reproduktionsmediziner hinsichtlich der Identität des Samenspenders bejaht hat (BGH, Urt. v. 28. Januar 2015, XII ZR 201/13, aaO), ist deshalb in Anlehnung an diesen Rechtsgedanken vor dem Hintergrund der in Folge der von dem Jugendamt übernommenen Beistandschaft bestehenden Sonderbeziehung nach umfassender Abwägung der beiderseitigen Belange, die dazu führt, dass die Interessen des Kindes die Interessen des Antragstellers auch in Bezug auf die Geheimhaltung seiner Sozialdaten überwiegen, eine Offenbarungsbefugnis und auch -pflicht des Jugendamtsmitarbeiters hinsichtlich der den Status des Kindes betreffenden erlangten Daten des rechtlichen Vaters anzuerkennen.

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15
    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verleiht allerdings keinen Anspruch auf Verschaffung von Kenntnissen über die eigene Abstammung, schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen (BVerfG, Urt. v. 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05, BVErfGE 117, 202; Beschl. v. 26. April 1994, 1 BvR 1299/89, 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, j.m.w.N.; BGH, zuletzt Urt. v. 28. Januar 2015, XII ZR 201/13, FamRZ 2015, 642, m.z.w.N.).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15
    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verleiht allerdings keinen Anspruch auf Verschaffung von Kenntnissen über die eigene Abstammung, schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen (BVerfG, Urt. v. 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05, BVErfGE 117, 202; Beschl. v. 26. April 1994, 1 BvR 1299/89, 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, j.m.w.N.; BGH, zuletzt Urt. v. 28. Januar 2015, XII ZR 201/13, FamRZ 2015, 642, m.z.w.N.).
  • BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08

    Rechtmäßigkeit der gegen den zumindest rechtlichen Vater angeordneten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15
    Da der vermeintliche biologische Vater nicht auffindbar ist, kann das Kind im Anfechtungsverfahren entweder bestätigt erhalten, dass sein rechtlicher Vater auch der biologische Vater ist oder dass es nicht von seinem rechtlichen Vater abstammt, und damit keine positive Kenntnis von seiner Abstammung erhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. November 2008, 1 BvR 1192/08, NJW 2009, 425).
  • KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17

    Mutterschaftsfeststellung nach anonymer Geburt

    Auch hier geben die überragende Bedeutung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung, das Ausfluss des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde gem. Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89 -, juris; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris) in Abwägung zum Anspruch der Mutter auf Geheimhaltung ihrer Sozialdaten als Ausfluss ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Ausschlag zugunsten einer Offenbarungspflicht gegenüber dem Kind und seinem Interesse an der statusrechtlichen Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern (so im Verhältnis zu einem rechtlichen Vater hinsichtlich dessen dem Jugendamt dienstlich bekannt gewordener Sozialdaten: Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2015 - 9 WF 13/15 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht