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   OLG Schleswig, 03.07.2008 - 5 U 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11804
OLG Schleswig, 03.07.2008 - 5 U 9/08 (https://dejure.org/2008,11804)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.2008 - 5 U 9/08 (https://dejure.org/2008,11804)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 5 U 9/08 (https://dejure.org/2008,11804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten für Abwehr einer unberechtigten Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von außergerichtlichen Anwaltskosten wegen Abwehr einer unberechtigten Forderung; Entstehen einer Sonderbeziehung zwischen früherem Grundstückseigentümer und Ersteigerer aus dem Zwangsversteigerungsverfahren; Gläubiger einer Briefgrundschuld nach ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Begründete Klage des Erstehers gegen Voreigentümer auf Herausgabe der Grundschuldbriefe nach Befriedigung des Grundschuldgläubigers

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 1144; ; BGB § 1154; ; BGB § 1192

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Ersatz von außergerichtlichen Anwaltskosten wegen Abwehr einer unberechtigten Forderung - Kreditinstitut als Grundschuldgläbiger bis zur Löschung der Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2008 - 5 U 9/08
    Allerdings führt der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung (WM 2007, 755 ff = NJW 2007, 1458 ff) aus, es gebe nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung für die zur Abwehr eines unberechtigt erhobenen Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten.
  • OLG Frankfurt, 19.09.2023 - 9 U 36/21

    Schätzung eines Anspruchs aus § 987 BGB; Zurückbehaltungsrecht wegen eines

    Der Grundschuldgläubiger ist nämlich auch dann passivlegitimiert, wenn sich die (ggf. nicht duplizierbaren) Dokumente in den Händen Dritter befinden (OLG Schleswig, Urteil vom 3.7.2008 - 5 U 9/08, BeckRS 2008, 21556 unter II. 1. a); Beck-online Großkommentar BGB - Volmer, § 1144 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10

    Grundschuld: Einordnung einer Darlehenstilgung im Zusammenhang mit einem Anspruch

    cc) Soweit teilweise bereits mit der Tilgung der Forderung in analoger Anwendung des § 952 BGB ein Übergang des Eigentums am Brief angenommen wird (OLG Schleswig vom 03.07.2008 - 5 U 9/08 Tz. 24, zitiert nach juris; Kindl in Beck'scher Onlinekommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand: 01.05.2010, § 952 Rn. 10), besteht hierfür angesichts des gegebenen schuldrechtlichen Rückgewährsanspruches kein Regelungsbedarf.
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