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   OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18   

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https://dejure.org/2019,3724
OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18 (https://dejure.org/2019,3724)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2019 - 12 U 19/18 (https://dejure.org/2019,3724)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 12 U 19/18 (https://dejure.org/2019,3724)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberaummiete; Brandschaden; Schweißarbeiten; Anscheinsbeweis; Mitursächlichkeit; Beweislastverteilung nach Verantwortungsbereichen; grobe Fahrlässigkeit; Regressverzicht des Versicherers; Gebäudeversicherung; Hausratsversicherung; Betriebsunterbrechungsschaden

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Gebäudeversicherung - grobe Fahrlässigkeit bei Schweißarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberaummiete; Brandschaden; Schweißarbeiten; Anscheinsbeweis; Mitursächlichkeit; Beweislastverteilung nach Verantwortungsbereichen; grobe Fahrlässigkeit; Regressverzicht des Versicherers; Gebäudeversicherung; Hausratsversicherung; Betriebsunterbrechungsschaden

  • rechtsportal.de

    Haftung des Mieters eines Gebäudes wegen Entstehung eines Großbrandes bei Schweißarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann greift der Regressverzicht des Versicherers gegenüber dem Mieter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausdehnung des Regressverzichts des Gebäudeversicherers gegenüber dem Mieter des Versicherten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Dies gilt nicht nur für Wohnraummietverhältnisse, sondern nach dem Beschluss des BGH vom 12.12.2001 (BGH VersR 2002, 433) auch für gewerbliche Mietverhältnisse, und zwar auch dann, wenn der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (BGH-Urteil vom 8.11.2000, VersR 2001, 94).

    Es beruft sich hierzu auf das Urteil des BGH vom 8.11.2000 (VersR 2001, 94) und die dortige Argumentation über die Interessenbewertung.

  • OLG Stuttgart, 30.12.2003 - 7 U 165/03

    Konkludenter Regressverzicht des Hausrats- und Gebäudeversicherers eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Eine Regressklage des Sachversicherers, die der Vermieter im Rahmen seiner Obliegenheit unterstützen müsse, würde dies gefährden (vgl. hierzu Günther, VersR 2004, 592-598, 596).

    Das OLG Stuttgart hat in einer Entscheidung vom 30.12.2003 (VersR 2004, 592), für einen Fall, in dem der regressierende Sachversicherer nicht nur der Gebäude-, sondern auch der Hausratsversicherer des durch einen Brand geschädigten Vermieters war, den Regressverzicht auf den Hausratsschaden erweitert.

  • LG Itzehoe, 15.12.2017 - 10 O 120/15
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Auf die Berufung der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 15.12.2017, Az. 10 O 120/15, aufgehoben.

    die Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 15.12.2017, Az. 10 O 120/15, zu verurteilen,.

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Diese Rechtsprechung, geprägt durch die Entscheidung des BGH vom 13.9.2006 (IV ZR 116/05; IV ZR 378/02 und IV ZR 273/05), beziehe sich stets darauf, dass Regressansprüche zwischen dem Versicherer des Gebäudes, in dem der schadensverursachende Mieter Räumlichkeiten angemietet hatte, und eben diesem Mieter behandelt würden.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Diese Rechtsprechung, geprägt durch die Entscheidung des BGH vom 13.9.2006 (IV ZR 116/05; IV ZR 378/02 und IV ZR 273/05), beziehe sich stets darauf, dass Regressansprüche zwischen dem Versicherer des Gebäudes, in dem der schadensverursachende Mieter Räumlichkeiten angemietet hatte, und eben diesem Mieter behandelt würden.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Diese Rechtsprechung, geprägt durch die Entscheidung des BGH vom 13.9.2006 (IV ZR 116/05; IV ZR 378/02 und IV ZR 273/05), beziehe sich stets darauf, dass Regressansprüche zwischen dem Versicherer des Gebäudes, in dem der schadensverursachende Mieter Räumlichkeiten angemietet hatte, und eben diesem Mieter behandelt würden.
  • BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99

    Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Dies gilt nicht nur für Wohnraummietverhältnisse, sondern nach dem Beschluss des BGH vom 12.12.2001 (BGH VersR 2002, 433) auch für gewerbliche Mietverhältnisse, und zwar auch dann, wenn der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (BGH-Urteil vom 8.11.2000, VersR 2001, 94).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05

    Regress der Feuerversicherung: Anscheinsbeweis für die Schadensursächlichkeit von

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Der BGH hat dies später dahingehend eingeschränkt und konkretisiert, dass für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten mit dem Ausbruch des Brandes der Beweis des ersten Anscheins nur dann spricht, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden ist und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH, Urteil vom 18.10.1983, VI ZR 55/82, juris; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2006, Az. 19 U 120/05, juris).
  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Auch nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises könnten Beweiserleichterungen bestehen, da bei der Vornahme von Schweißarbeiten ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Brandes durch die Schweißarbeiten streitet, und zwar auch für eine Versäumung von Sicherheitsvorschriften durch die mit dem Schweißen beschäftigten Arbeiter (so BGH, Urteil vom 29.01.1974, Az. VI ZR 53/71, juris).
  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82

    Schweißarbeiten - Ausbruch eines Brandes - Beweis des ersten Anscheins

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
    Der BGH hat dies später dahingehend eingeschränkt und konkretisiert, dass für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten mit dem Ausbruch des Brandes der Beweis des ersten Anscheins nur dann spricht, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden ist und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH, Urteil vom 18.10.1983, VI ZR 55/82, juris; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2006, Az. 19 U 120/05, juris).
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