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   OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18   

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https://dejure.org/2019,4079
OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18 (https://dejure.org/2019,4079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.2019 - 1 W 42/18 (https://dejure.org/2019,4079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 2019 - 1 W 42/18 (https://dejure.org/2019,4079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zivilprozessrecht: Verweigerung der Vorlage von Urkunden durch eine juristische Person, Dieselskandal

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 142 Abs 1 S 1 ZPO, § 384 Nr 1 ZPO
    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht bei einer juristischen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 142 Abs. 1 S. 1; ZPO § 384 Nr. 1
    Pflicht eines Dritten zur Vorlage von Unterlagen im Zivilprozess

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht einer am Rechtsstreit nicht beteiligten juristischen Person gegen Anordnung der Vorlage von Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Robert Bosch GmbH weigert sich berechtigt, in Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart Unterlagen vorzulegen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verweigerungsrecht: VW-Zulieferer Bosch muss keine internen Unterlagen vorlegen

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden durch eine juristische Person, Dieselskandal

  • manager-magazin.de (Pressemeldung, 04.03.2019)

    Abgasskandal: Bosch muss Akten nicht rausrücken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1836
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Die Anordnung kann daher in Grenzen auch der Bereitstellung von Beweismitteln dienen (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 5; siehe zur Einnahme eines Augenscheins § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Dann ist es aber nur folgerichtig, bei der Frage nach einem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Nr. 1 ZPO primär - oder jedenfalls auch - auf die Vermögensverhältnisse der juristischen Person abzustellen und dieser bei einem drohenden eigenen Schaden auch ein Recht zur Verweigerung der verlangten Vorlage zuzubilligen (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 6).

    aa) Ein unmittelbarer Schaden droht, wenn die Beantwortung der Frage - oder hier die Vorlage der Unterlagen - die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Anspruch gegen den Zeugen schaffen oder die Durchsetzung einer bereits bestehenden Schuldverpflichtung erleichtern könnte; in diesen Fällen ist eine die Zeugnisverweigerung rechtfertigende Vermögensgefährdung gegeben (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2014 - 4 W 3/14 -, juris Rn. 65 f.; OLG Frankfurt, WM 2000, 2359, 2360; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2758; Ahrens, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 384 Rn. 24 f.).

    Umso mehr muss dies für einen außerhalb des Prozessrechtsverhältnisses und der daran anknüpfenden Erklärungspflicht der Parteien (§ 138 Abs. 2 ZPO) stehenden Dritten gelten (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 7).

  • OLG Stuttgart, 16.02.1971 - 13 W 2/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    § 384 Nr. 1 ZPO ist nicht sachlich-rechtlich, sondern verfahrensrechtlich zu verstehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.2.1971 - 13 W 2/71 -, BeckRS 9998, 61130).

    Die theoretische Möglichkeit einer solchen Anordnung rechtfertigt keine Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts (siehe auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.2.1971 - 13 W 2/71 -, BeckRS 9998, 61130).

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Die bloße vage Möglichkeit eines Schadens genügt aber nicht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; siehe zu § 55 StPO auch BVerfG, Beschlüsse vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 -, juris Rn. 9; v. 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Beschwerde trägt unwidersprochen vor, dass in anderen Verfahren ähnliche Behauptungen in Bezug auf die weiteren herausverlangten Unterlagen aufgestellt werden (ergänzend zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts BGH NJW 1994, 197 f.; zu § 55 StPO BVerfG, Beschluss vom 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast kann sie nicht abgeleitet werden (vgl. BGHZ 173, 23 Rn. 16; Saenger/Wöstmann, ZPO, 7. Aufl. 2017, § 138 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Die Beschwerde trägt unwidersprochen vor, dass in anderen Verfahren ähnliche Behauptungen in Bezug auf die weiteren herausverlangten Unterlagen aufgestellt werden (ergänzend zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts BGH NJW 1994, 197 f.; zu § 55 StPO BVerfG, Beschluss vom 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BAG, 02.08.2017 - 9 AZB 39/17

    Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Nach dieser Entscheidung besteht das Zeugnisverweigerungsrecht des § 384 Nr. 1 ZPO zwar nicht hinsichtlich solcher Angaben, die der Zeuge in seinem späteren Aktivprozess in Erfüllung der ihm obliegenden Darlegungslast von sich aus wahrheitsgemäß (§ 138 Abs. 1 ZPO) vortragen müsste, und solcher Umstände, deren Vorliegen die Gegenpartei behauptet und zu denen sich der Zeuge bei entsprechendem Vortrag im Prozess gemäß § 138 Abs. 2 ZPO erklären müsste (BAG NZA 2017, 1631 Rn. 7).
  • LG Stuttgart - 22 O 114/17 (anhängig)
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Zumindest in einem Teil der gegen die Antragsgegnerin geführten Verfahren (so im Verfahren des LG Stuttgart 22 O 114/17; auszugsweise vorgelegt von der Antragsgegnerin, Anl. 4) wird vorgetragen, die Antragsgegnerin habe der ... die Steuerungssoftware zunächst lediglich als "Programmiergerüst" zu Verfügung gestellt und ... habe auf dieser Basis entsprechende erweiternde oder modifizierende Softwaremodule entwickelt.
  • LG Duisburg, 17.12.2018 - 2 O 220/17

    Zur Haftung des VW-Konzerns für die sittenwidrige Herbeiführung des Abgasskandals

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Soweit das Landgericht meint, die Antragsgegnerin habe einen Vermögensschaden nicht glaubhaft gemacht, weil die Klage im Verfahren des Landgerichts Stuttgart 2 O 220/17 bereits abgewiesen sei, hat die Antragsgegnerin zu Recht darauf verwiesen, dass die Klagabweisung nicht rechtskräftig ist und zudem weitere Prozesse anhängig sind.
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ" (vgl. BGH NStZ 2004, 41 Rn. 12; NZWiSt 2014, 139 Rn. 28 ff.; zur Teilnahme im Sinne des § 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB näher BGH NJW 2012, 3177 Rn. 17, 27).
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Die bloße vage Möglichkeit eines Schadens genügt aber nicht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; siehe zu § 55 StPO auch BVerfG, Beschlüsse vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 -, juris Rn. 9; v. 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 4 W 3/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Kreditvermittlers

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14

    Zivilprozess: Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts aus sachlichen Gründen

  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17

    "VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des

  • LG Stuttgart, 16.11.2017 - 19 O 34/17

    Haftung des Fahrzeugherstellers gegenüber Gebrauchtwagenkäufern für in den

  • LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Schadensersatzanspruch des Käufers eines

  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 22 O 205/16

    Zeugnisverweigerung im Abgasskandal: Bosch legt Beschwerde ein

  • LG Stuttgart, 08.01.2019 - 7 O 265/18

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandals" betroffenen PKW

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 518/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 519/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 496/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 517/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 542/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 7 O 387/18

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 544/19

    Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch aufgrund der Beihilfe eines

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 545/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
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