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   OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81   

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OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81 (https://dejure.org/1982,1462)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81 (https://dejure.org/1982,1462)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 8 REMiet 4/81 (https://dejure.org/1982,1462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 945
  • MDR 1982, 583
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81
    Maßgebend für die Auslegung ist einerseits der Zweck des Gesetzes, dem Mieter hinreichende Informationen für die Entscheidung darüber zu verschaffen, ob er die von ihm geforderte Miete als angemessen anerkennen will, andererseits der aus Art. 14 GG abzuleitende Schutz des Eigentümers vor übertriebenen Anforderungen an den Inhalt eines zulässigen Mieterhöhungsverlangens, die ihn an der Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Mieterhöhung hindern (BVerfGE 37, 132; 49, 244; 53, 352 = NJW 1974, 1499; 1979, 31; 1980, 1617).

    Vielmehr ist der Mieter, wenn er an solchen interessiert ist, ebenso wie bei der Abgabe von Vergleichswohnungen (dazu insbesondere BVerfGE 49, 244 und 53, 352) gehalten, eigene Erkundigungen anzustellen.

    Sie rechtfertigt es dagegen nicht, das in BVerfGE 37, 132 und 53, 352 als verfassungsmäßig anerkannte Ziel des MHRG, die Begrenzung von Mieterhöhungen durch die örtliche Vergleichsmiete, gegen die Interessen des Mieters dadurch zu unterlaufen, daß dem Vermieter eine Anknüpfung an die allgemeine Preisentwicklung gestattet wird.

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81
    Maßgebend für die Auslegung ist einerseits der Zweck des Gesetzes, dem Mieter hinreichende Informationen für die Entscheidung darüber zu verschaffen, ob er die von ihm geforderte Miete als angemessen anerkennen will, andererseits der aus Art. 14 GG abzuleitende Schutz des Eigentümers vor übertriebenen Anforderungen an den Inhalt eines zulässigen Mieterhöhungsverlangens, die ihn an der Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Mieterhöhung hindern (BVerfGE 37, 132; 49, 244; 53, 352 = NJW 1974, 1499; 1979, 31; 1980, 1617).

    Sie rechtfertigt es dagegen nicht, das in BVerfGE 37, 132 und 53, 352 als verfassungsmäßig anerkannte Ziel des MHRG, die Begrenzung von Mieterhöhungen durch die örtliche Vergleichsmiete, gegen die Interessen des Mieters dadurch zu unterlaufen, daß dem Vermieter eine Anknüpfung an die allgemeine Preisentwicklung gestattet wird.

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81
    Maßgebend für die Auslegung ist einerseits der Zweck des Gesetzes, dem Mieter hinreichende Informationen für die Entscheidung darüber zu verschaffen, ob er die von ihm geforderte Miete als angemessen anerkennen will, andererseits der aus Art. 14 GG abzuleitende Schutz des Eigentümers vor übertriebenen Anforderungen an den Inhalt eines zulässigen Mieterhöhungsverlangens, die ihn an der Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Mieterhöhung hindern (BVerfGE 37, 132; 49, 244; 53, 352 = NJW 1974, 1499; 1979, 31; 1980, 1617).

    Vielmehr ist der Mieter, wenn er an solchen interessiert ist, ebenso wie bei der Abgabe von Vergleichswohnungen (dazu insbesondere BVerfGE 49, 244 und 53, 352) gehalten, eigene Erkundigungen anzustellen.

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch

    aa) Vor allem in der älteren Instanzrechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW 1982, 945; OLG Hamburg, NJW 1983, 1803, 1804; vgl. ferner die Nachweise bei Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2014, § 558a Rn. 31) wird jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - das Mieterhöhungsverlangen auf einen Mietspiegel gestützt ist, die Vornahme eines Zuschlags als dieser Art des auf eine lediglich periodische Aktualisierung angelegten und deshalb auch keiner weiteren Schätzung zugänglichen Begründungs- und Beweismittels fremd angesehen.
  • LG Heidelberg, 17.02.2012 - 5 S 95/11

    Wohnraummiete: Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf örtlich und sachlich

    Angesichts der Funktion des Begründungserfordernisses ist allerdings ausreichend, dass die behauptete Vergleichbarkeit der Gemeinden nicht offensichtlich unbegründet ist (OLG Stuttgart, RE, NJW 1982, 945).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1985 - 20 REMiet 6/85

    Unzureichende Substantiierung eines Vorlagebeschlusses

    7/81">ZMR 1982, 213 = DWW 1982, 120; …

    30/81">ZMR 1982, 20 = DWW 1982, 120; …

  • BayObLG, 27.10.1992 - REMiet 3/92

    Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung nach § 2 MHG

    Für den Verlauf solcher Veränderungen, insbesondere für eine Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete, gibt es keine allgemeinen Erfahrungssätze (OLG Hamburg Rechtsentscheid vom 12.11.1982 NJW 1983, 1803, 1804; OLG Stuttgart Rechtsentscheid vom 2.2.1982, NJW 1982, 945, 946).
  • OLG Stuttgart, 15.12.1993 - 8 REMiet 4/93

    Mieterhöhungsrechtsstreit um Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Hierzu hat der Senat in seinem Rechtsentscheid vom 2.2.1982 (OLG Stuttgart, HdM Nr. 2 = NJW 1982, 945 ) entschieden, daß es unzulässig ist, zu den Werten eines Mietspiegels wegen seines Alters einen pauschalen Zuschlag zu machen, weil der Vermieter damit die ihm vom Gesetz erlaubte Bezugnahme auf einen den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG genügenden Mietspiegel verläßt.
  • LG Potsdam, 30.09.2004 - 11 S 9/04
    Es darf auch der Mietspiegel einer Nachbargemeinde herangezogen werden, wenn für die streitgegenständlichen Wohnungen kein Mietspiegel existiert (OLG Stuttgart NJW 1982, 945; LG Duisburg WM 1991, 502; LG Essen WM 1991, 120; AG Siegburg WM 1992, 628).
  • AG Ludwigsburg, 08.11.2013 - 3 C 1475/13

    Mieterhöhungsverlangen: Nur örtliche Mietspiegel sind anzuwenden!

    Erfolgt eine Fortschreibung nicht binnen zwei Jahren, so ist es dem Vermieter untersagt, wegen des Alters des Mietspiegels einen Zuschlag zu den Werten hinzurechnen (OLG Stuttgart NJW 82, 945).
  • AG Frankfurt/Main, 25.02.1992 - 33 C 4716/91

    Voraussetzungen einer zulässigen Mieterhöhung bei Wohnraummiete; Mietspiegel als

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  • AG Esslingen, 27.11.2014 - 5 C 813/13

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete

    In formeller Hinsicht entsprach es bisher wohl herrschender Ansicht, dass das Erhöhungsverlangen formell ordnungsgemäß ist, wenn die Behauptung des Vermieters die Gemeinden seien vergleichbar, nicht offensichtlich unbegründet ist (vgl. hierzu Schmidt-Futterer, 11.Auflage, § 558 a BGB, Randziffer 45, 0LG Stuttgart, RE v. 02.02.1982 - 8 REMiet 4/81 - NJW 1982, 945, 946; AG Aschaffenburg, Urt. v. 25.07.2013 - 115 C 779/12 - WuM 2013, 673).
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